• Marti Ventures

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.2.001.362-4
    Branche: Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Marti Ventures

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Finanzierung, Business Development und Unternehmensrestrukturierung; Beteiligung an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung; Tätigung von Finanzgeschäften.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Marti Soni Ventures KlG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Marti Ventures

    SHAB 231020/2023 - 20.10.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005865496, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Marti Ventures, in Steinhausen, CHE-458.605.211, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 168 vom 31.08.2022, Publ. 1005551272). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 230807/2023 - 07.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003786, Handelsregister-Amt Zug

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 07.08.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a, Marti Ventures Betroffene Organisation: Marti Ventures CHE-458.605.211 Hinterbergstrasse 26

  • Steinhausen Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 01.12.2022, 02.12.2022, 05.12.2022 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Marti Ventures wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen Marti Ventures wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: ""Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist"".
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 335.20 werden Thomas Daniel Marti, von Rüeggisberg, in Winterthur auferlegt.
    4. Gestützt auf Art. 940 OR wird dem Inhaber ein Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismitte sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 06.09.2023

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach
  • Zug "

  • SHAB 221205/2022 - 05.12.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000009446, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 05.12.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 01.12.2022, 02.12.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, Marti Ventures

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Marti Ventures CHE-458.605.211 Hinterbergstrasse 26 6312 Steinhausen Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 04.01.2023
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach
  • Zug

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