Alter der Firma
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
20.07.2010
Löschung im Handelsregister
09.12.2020
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Samedan
Handelsregisteramt
GR
Handelsregister-Nummer
CH-350.3.010.912-0
UID/MWST
CHE-115.852.113
Branche
Grundstückerschliessung
Firmenzweck
Die Förderung von Wohnraum für Einheimische, insbesondere ortsansässige Familien, im Engadin; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Marquis Chesas per Indigens SA
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Marquis Chesas per Indigens SA in Liquidation
Publikationsnummer: KK06-0000014337, Handelsregister-Amt Graubünden
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 16.12.2020 Zusätzliche Publikationen: KABGR 16.12.2020 Voraussichtliches Ablaufdatum: 16.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja, Quadratscha 1, 7503 Samedan Schluss des Konkursverfahrens Marquis Chesas per Indigens SA in Liquidation Schuldner: Marquis Chesas per Indigens SA in Liquidation CHE-115.852.113 Sur Puoz 4
Datum des Schlusses: 03.12.2020 Rechtliche Hinweise
Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
Publikationsnummer: HR03-1005043324, Handelsregister-Amt Graubünden
Marquis Chesas per Indigens SA in Liquidation, in Samedan, CHE-115.852.113, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 59 vom 26.03.2019, Publ. 1004596091). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Konkursrichters des Regionalgerichts Maloja vom 03.12.2020 als abgeschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird gemäss Art. 159 Abs. 5 lit. b HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: KK08-0000000348, Handelsregister-Amt Graubünden
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkursamtliche Grundstücksteigerung Publikationsdatum: SHAB, KABGR - 12.06.2020 Meldungsnummer: Kanton: GR Publizierende Stelle: Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja, Quadratscha 1, 7503 Samedan Konkursamtliche Grundstücksteigerung Marquis Chesas per Indigens SA in Liquidation Schuldner: Marquis Chesas per Indigens SA in Liquidation CHE-115.852.113 Sur Puoz 4
- Ausruf der Grundstücke Nr. 1 - 9: Zuerst erfolgen die Einzelrufe der Grundstücke Nr. 1 - 9 in derselben Reihenfolge ohne Festlegung eines Mindestbietpreises, dann erfolgt der Gesamtruf über die gesamthaft verpfändeten Grundstücke Nr. 1 - 9. Der definitive Zuschlag erfolgt zu Gunsten des gesamthaft höheren Gebots. -
- Ausruf des Grundstückes Nr. 10: Der Ausruf des Grundstückes Nr. 10 erfolgt im Einzelruf ohne Festlegung eines Mindestbietpreises. Zum genauen Steigerungsablauf wird auf die Steigerungsbedingungen Ziff. 1 verwiesen. Angaben zur Steigerung 14.07.2020 um 14:00 Uhr, Seminarraum Hotel Sonne, Via Sela 11, 7500 St. Moritz-Bad Rechtliche Hinweise: Der Erwerber hat an der Steigerung, unmittelbar vor dem Zuschlag, nach Abrechnung an der Kaufsumme folgende Barbeträge zu leisten: Für die Einzelrufe der Grundstücke Nr. 1 - 9 und für den Ausruf des Grundstückes Nr. 10 jeweils CHF 5'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungs- und Konkursamtes der Region Maloja ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck), anlässlich der Steigerung, unmittelbar vor dem Zuschlag. Der Rest auf spezielle Aufforderung des Konkursamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist. Für den Gesamtruf der Grundstücke Nr. 1 - 9 CHF 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungs- und Konkursamtes der Region Maloja ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck), anlässlich der Steigerung, unmittelbar vor dem Zuschlag. Der Rest auf spezielle Aufforderung des Konkursamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist. Eine vom Betreibungsamt bestätigte Vorüberweisung auf das Konto des Betreibungs- und Konkursamtes der Region Maloja gilt als Barzahlung am Steigerungstag. Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen, erhältlich mitsamt ergänzender Dokumentation: https://www.justiz-gr.ch/schuldbetreibung-und-konkurs/aktuelles/versteigerungen.html Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Publikation nach SchKG Art. 257-259. Die Lastenverzeichnisse sind rechtskräftig, die Steigerungsbedingungen werden lediglich in Bezug auf das Steigerungsdatum gemäss dieser Publikation angepasst und sind ebenfalls rechtskräftig. Die rechtskräftig kollozierten Grundpfandgläubiger sind aufgefordert, innert 10 Tagen die p.m. zugelassenen Zinsforderungen nach Art. 209 Abs. 2 SchKG, aufgerechnet bis zum neuen Verwertungsdatum, einzugeben. Erfolgt keine Eingabe rechnet das Konkursamt den Zins von Amtes wegen auf. Kontaktstelle: Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja, Quadratscha 1, 7503 Samedan
Bemerkungen: Besichtigung: