Alter der Firma
3 JahreKapital in CHF
Kein Kapital bekanntAktive Marken
0Auskünfte zu Marican & Barbuti KLG in Liquidation
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Marican & Barbuti KLG in Liquidation
- Marican & Barbuti KLG in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Automobilhandel tätig. Der Sitz liegt in Rümikon AG.
- Das Management der Firma Marican & Barbuti KLG in Liquidation besteht aus 2 Personen. Gegründet wurde die Firma am 18.12.2020.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 24.08.2022 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AG unter der UID CHE-313.570.863 eingetragen.
- Eido - Schweisstechnik, LBT Team GmbH in Liquidation sind an derselben Adresse eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.12.2020
Rechtsform
Kollektivgesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zurzach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.2.605.955-9
UID/MWST
CHE-313.570.863
Branche
Automobilhandel
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An- und Verkauf von Fahrzeugen, Gebäudereinigung.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Marican & Barbuti KLG
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Marican & Barbuti KLG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005546803, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Marican & Barbuti KLG in Liquidation, in Zurzach, CHE-313.570.863, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 146 vom 29.07.2022, Publ. 1005532238). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 16.08.2022 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000035153, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 19.08.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 19.08.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.08.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Einstellung des Konkursverfahrens Marican & Barbuti KLG Schuldner: Marican & Barbuti KLG CHE-313.570.863 Dorfstrasse 24
Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren
oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la
Publikationsnummer: UV02-0000002129, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 19.08.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.02.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Marican & Barbuti KLG in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
- Über die Marican & Barbuti KLG, Dorfstrasse 24, 5464 Rümikon AG, wird der Konkurs mit Wirkung ab Montag, 06. Juli 2022, 11.00 Uhr, eröffnet.
- Das Konkursverfahren über die Marican & Barbuti KLG, Dorfstrasse 24, 5464 Rümikon AG, wird mangels Aktiven eingestellt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 150.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) - das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg (zur Publikation) - das Regionale Betreibungsamt Bad Zurzach - die leitende Konkursbeamtin - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau - das Grundbuchamt Baden - die Gerichtskasse Zurzach Bad Zurzach, 16. August 2022 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.41 Entscheiddatum: 16.08.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 29.08.2022
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.