• Maraku GmbH in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-241.4.016.461-8
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Alter der Firma

    6 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Maraku GmbH in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

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    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
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    Über Maraku GmbH in Liquidation

    • Maraku GmbH in Liquidation mit Sitz in Zürich ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Übriger Aus- und Innenausbau». Maraku GmbH in Liquidation ist in Liquidation.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 09.02.2018.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 25.09.2023 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die gemeldete UID ist CHE-318.659.938.
    • An der gleichen Adresse sind 30 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: AB Armafix Armierung GmbH in Liquidation, AB-Maler GmbH in Liquidation, Albion Hoch & Tiefbau GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung von Unterlagsböden, Zementüberzügen, Isolationen und allgemeine Arbeiten im Hoch- und Tiefbau. Kann alle Geschäfte tätigen, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen oder geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, andere Unternehmen erwerben und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, ferner Liegenschaften erwerben, belasten, belehnen, verwalten und veräussern sowie Patente, Lizenzen und andere immaterielle und materielle Güter erwerben, veräussern und vergeben.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Maraku GmbH
    • Marniku Unterlagsböden GmbH in Liquidation
    • Marniku Unterlagsböden GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Maraku GmbH in Liquidation

    SHAB 230925/2023 - 25.09.2023
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000048116, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABZH 25.09.2023 Öffentlich einsehbar bis: 25.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Zürich 11, Eggbühlstrasse 23, 8050 Zürich Zahlungsbefehl Maraku GmbH in Liquidation Schuldner: Maraku GmbH in Liquidation CHE-318.659.938 Seebacherstrasse 102

  • Zürich Gläubiger: PCT CHemie Swiss GmbH CHE-155.484.599 Altgasse 63
  • Baar Vertreter: RUEPP & Partner AG CHE-109.304.926 Birkenstrasse 47
  • Rotkreuz Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 503'597 vom 20.05.2022 Forderungen: CHF 5'040.87 nebst Zins zu 5 % seit 08.03.2020 CHF 2'390.94 nebst Zins zu 5 % seit 27.04.2020 Rechnung 2020/0084 vom 08.04.2020 CHF 2'121.69 nebst Zins zu 5 % seit 18.03.2021 Rechnung 2021/0055 vom 26.02.2021 CHF 1'292.40 nebst Zins zu 5 % seit 13.05.2021 Rechnung 2021/0135 vom 23.04.2021 CHF 646.20 nebst Zins zu 5 % seit 20.06.2021 Rechnung 2021/0192 vom 31.05.2021 CHF 646.20 nebst Zins zu 5 % seit 06.12.2021 Rechnung 2021/0415 vom 15.11.2021 CHF 1'043.89 Verzugszinsen Total Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Rechnung 2020/0030 vom 17.02.2020. Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Zürich 11 Eggbühlstrasse 23
  • Zürich

  • SHAB 230829/2023 - 29.08.2023
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000047041, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABZH 29.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 29.02.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Zürich 11, Eggbühlstrasse 23, 8050 Zürich Zahlungsbefehl Maraku GmbH in Liquidation Schuldner: Maraku GmbH in Liquidation CHE-318.659.938 Seebacherstrasse 102

  • Zürich Gläubiger: Kanton Solothurn
  • Solothurn Vertreter: Steueramt des Kantons Solothurn, Bezug Rechtsinkasso Werkhofstrasse 29c
  • Solothurn Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 513'359 vom 03.11.2022 Forderungen: CHF 3'740.00 nebst Zins zu 4 % seit 03.11.2022 CHF 237.70 VERZUGSZINS BIS 02.11.2022 CHF 123.30 KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: DIREKTE BUNDESSTEUER 2019 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Zürich 11 Eggbühlstrasse 23
  • Zürich

  • SHAB 230829/2023 - 29.08.2023
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000047038, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABZH 29.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 29.02.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Zürich 11, Eggbühlstrasse 23, 8050 Zürich Zahlungsbefehl Maraku GmbH in Liquidation Schuldner: Maraku GmbH in Liquidation CHE-318.659.938 Seebacherstrasse 102

  • Zürich Gläubiger: Kanton Solothurn
  • Solothurn Vertreter: Steueramt des Kantons Solothurn, Bezug Rechtsinkasso Werkhofstrasse 29c
  • Solothurn Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 513'365 vom 03.11.2022 Forderungen: CHF 200.00 CHF 13.65 Verzugszins bis 02.11.2022 CHF 96.30 Kosten / Gesetzliche Gebühren Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: ORDNUNGSBUSSE 2019, BUSSENVERFÜGUNG VOM 05.10.2020 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Zürich 11 Eggbühlstrasse 23
  • Zürich

  • Trefferliste

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