• Malermeister Ardüser AG in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.3.024.919-0
    Branche: Malereibetrieb

    Alter der Firma

    21 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Malermeister Ardüser AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Malermeister Ardüser AG in Liquidation

    • Malermeister Ardüser AG in Liquidation hat den Sitz in Spreitenbach, ist in Liquidation und im Bereich «Malereibetrieb» tätig.
    • Malermeister Ardüser AG in Liquidation hat 0 Personen im Management.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 22.01.2025.
    • Die Firma Malermeister Ardüser AG in Liquidation ist unter der UID CHE-110.336.324 eingetragen.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Malereibetrieb

    Firmenzweck

    Führen eines Malergeschäftes; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen, gleichartigen oder verwandten Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder neu errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (2)
    Name Ort Seit Bis
    Swissrevi AG
    Kreuzlingen 04.02.2010 28.06.2010
    UB-office AG
    Kreuzlingen <2004 03.02.2010

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Malermeister Ardüser AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Malermeister Ardüser AG in Liquidation

    SHAB 250122/2025 - 22.01.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000045514, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 22.01.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 22.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.01.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige Malermeister Ardüser AG in Liquidation Schuldner: Malermeister Ardüser AG in Liquidation CHE-110.336.324 Rütilochstrasse 44

  • Spreitenbach Datum der Konkurseröffnung: 26.10.2024 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 09.10.2024 (in Rechtskraft am 26.10.2024) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). Bemerkungen:
    AA

  • SHAB 250121/2025 - 21.01.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006234140, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Malermeister Ardüser AG, in Spreitenbach, CHE-110.336.324, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 51 vom 13.03.2024, Publ. 1005984643).

    Firma neu:
    Malermeister Ardüser AG in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 09.10.2024 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.10.2024, 10.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 241015/2024 - 15.10.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001326, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 15.10.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.04.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden - Gerichtspräsidium 5, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 9. Oktober 2024 Gerichtsentscheid: Besetzung Gerichtspräsidentin Eckert Gerichtsschreiber i.V. Scherrer Betroffene Malermeister Ardüser AG, Rütilochstrasse 44, 8957 Spreitenbach Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Nach unbenutztem Ablauf der Wiederherstellungsfrist gemäss Verfügung vom 23. August 2024 (Publikation im SHAB am 29. August 2024) Die Gerichtspräsidentin erkennt: 1. Die Betroffene wird mit Wirkung ab 9. Oktober 2024, 10:00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Entscheidgebühr für das Dispositiv von Fr. 1'125.00 wird der Betroffenen auferlegt. Die Entscheidgebühr erhöht sich um Fr. 375.00, wenn der Entscheid begründet werden muss. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des
    Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die
    Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.

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