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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
06.10.2015
Löschung im Handelsregister
06.12.2019
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Steinach
Handelsregisteramt
SG
Handelsregister-Nummer
CH-320.4.078.604-5
UID/MWST
CHE-474.847.273
Branche
Betreiben von Hotels und Pensionen
Firmenzweck
Führen von Gastronomie- und Hotelbetrieben sowie Handel mit Gastro- und Hoteleinrichtungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum (Immobilien) erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen..
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: M & A Gastro Service GmbH
Publikationsnummer: HR03-1004777082, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
M & A Gastro Service GmbH, in Steinach, CHE-474.847.273, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 59 vom 26.03.2018, S.0, Publ. 4134307). Nachdem die Zustimmungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und des Kantonalen Steueramtes vorliegen, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
Publikationsnummer: 4134307, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
M & A Gastro Service GmbH, in Steinach, CHE-474.847.273, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 254 vom 30.12.2016, Publ. 3257029). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 155 HRegV veranlassten und im Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. 22, 23 und 24 publizierten Rechnungsrufe haben sich keine Gesellschafter/innen und Gläubiger/innen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Gesellschaft ist damit abgeschlossen. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmungen der eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.
Publikationsnummer: 4036369, Handelsregister-Amt St. Gallen
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
Rechnungsruf gem. Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister,