• Ludnica Tanz- und Kulturverein

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.6.440.406-4
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Ludnica Tanz- und Kulturverein

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

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    Zusammenschluss von Tanz- und Kulturinteressenten (serbokroatischer Landsleute und auch Anderer), Pflege der Kameradschaft und Durchführung geselliger Anlässe sowie Möglichkeit der Teilnahme an in- und ausländischen Tanz- und Kulturveran-staltungen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht gewinnstrebig.

    Weitere Firmennamen

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Ludnica Tanz- und Kulturverein

    SHAB 220810/2022 - 10.08.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000620, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 10.08.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 10.02.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 5. August 2022 (SZ.2022.144) Gerichtsentscheid: Besetzung Gerichtspräsident Daniel Peyer Gerichtsschreiberin Doresa Halili Betroffener Ludnica Tanz- und Kulturverein, Industriestrasse 42, 8962 Bergdietikon Zustelladresse: c/o Milena Matkovic-Stanojevic, Gänstelfeldweg 7, 5722 Gränichen Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Nach unbenutztem Ablauf der Wiederherstellungsfrist gemäss Verfügung vom 28. Juni

  • (Verfügung zugestellt am 29. Juni 2022) erkennt der Gerichtspräsident: 1. Der Betroffene wird mit Wirkung ab Freitag, 5. August 2022, 10.00 Uhr aufgelöst und seine Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 600.00 werden dem Betroffenen auferlegt. Muss der Entscheid begründet werden, erhöhen sich die Gerichtskosten auf Fr. 800.00. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die
    Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides. Bezirksgericht Baden
    Präsidium 1 des Zivilgerichts

  • SHAB 220809/2022 - 09.08.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005537764, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Ludnica Tanz- und Kulturverein, in Bergdietikon, CHE-274.447.808, Verein (SHAB Nr. 214 vom 04.11.2015, Publ. 2461851). Der Vorstand hat am 15.07.2022 beschlossen, auf den Eintrag des Vereins im Handelsregister zu verzichten. Da dieser Verein kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt und somit nicht eintragungspflichtig ist, wird der auf ihn bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 214/2015 - 04.11.2015
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 2461851, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Ludnica Tanz- und Kulturverein, in Bergdietikon, CHE-274.447.808, Industriestrasse 42, 8962 Bergdietikon, Verein (Neueintragung).

    Statutendatum:
    02.03.2015. 02.10.2015.

    Zweck:
    Zusammenschluss von Tanz- und Kulturinteressenten (serbokroatischer Landsleute und auch Anderer), Pflege der Kameradschaft und Durchführung geselliger Anlässe sowie Möglichkeit der Teilnahme an in- und ausländischen Tanz- und Kulturveran-staltungen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht gewinnstrebig.

    Mittel:
    Erlöse aus Veranstaltungen, Jahresbeiträge, Zuwendungen Dritter, Spenden.

    Eingetragene Personen:
    Josipovic, Mato, kroatischer Staatsangehöriger, in Horgen, Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift;
    Stanojevic, Milena, von Buchs (AG), in Aarau, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.

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