• LT Business GmbH

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-130.4.029.826-5
    Branche: Allgemeiner Hochbau

    Alter der Firma

    2 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu LT Business GmbH

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Über LT Business GmbH

    • LT Business GmbH ist in der Branche «Allgemeiner Hochbau» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Winterthur.
    • Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 15.04.2024 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma LT Business GmbH lautet CHE-251.934.977.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Allgemeiner Hochbau

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Bauunternehmens, Planung und Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie allgemeine Bauarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im ln- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen sowie im ln- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: LT Business GmbH

    SHAB 240415/2024 - 15.04.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003708, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 15.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.10.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen LT Business GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: LT Business GmbH CHE-251.934.977 Riedhofstrasse 162

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird erkannt:
    1. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Wülflingen-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und der Antragsgegnerin auferlegt. 4. ...
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO240012-K_U Entscheiddatum: 09.04.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage Frist von 10 Tagen ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
  • Winterthur

  • SHAB 240314/2024 - 14.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003618, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 14.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen LT Business GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: LT Business GmbH CHE-251.934.977 Riedhofstrasse 162

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird verfügt:
    1. ...
    2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 814 Abs. 2 und 3 OR) und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
    4. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ... Geschäftsnummer: EO240012-K/Z01 Entscheiddatum: 07.03.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage 20 Tage ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
  • Winterthur

  • SHAB 240213/2024 - 13.02.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003543, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 13.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 13.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen LT Business GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: LT Business GmbH CHE-251.934.977 Riedhofstrasse 162

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Rechtsöffnung Es wird verfügt:
    1. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um in zwei Exemplaren schriftlich zum Rechtsöffnungsbegehren des Gesuchstellers Stellung zu nehmen. Die Gesuchsgegnerin hat insbesondere darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen des Gesuchstellers sie im Einzelnen bestreitet. Die Beweismittel sind mit der Stellungnahme einzureichen. Bei Säumnis entscheidet das Gericht aufgrund der Akten. Diese Frist wird - bei Vorliegen zureichender Gründe höchstens einmal und nur kurz erstreckt. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    2. Die Gesuchsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass ihr während der gleichen Frist die Originalakten dieses Verfahrens nach vorgängiger telefonischer Anmeldung bei der Bezirksgerichtskanzlei zur Einsichtnahme offen stehen.
    3. Die Kosten dieses Verfahrens richten sich nach Art. 48 der Gebührenverordnung zum SchKG; die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege sind in Art. 117 ZPO geregelt. 4. ... Geschäftsnummer: EB240028-K_Z01 Entscheiddatum: 02.02.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage 10 Tage ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
  • Winterthur

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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