Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Krapplack Edition, Inhaber Wegmann
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
31.01.2011
Löschung im Handelsregister
15.06.2016
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Küsnacht (ZH)
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.1.060.456-7
UID/MWST
CHE-498.087.529
Branche
Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Krapplack Edition, Inhaber Wegmann
Publikationsnummer: 2890655, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Krapplack Edition, Inhaber Wegmann, in Küsnacht ZH, CHE-498.087.529, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 82 vom 28.04.2016, Publ. 2804833). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 2804833, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Krapplack Edition, Inhaber Wegmann, in Küsnacht ZH, CHE-498.087.529, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 140 vom 20.07.2012, Publ. 6779304). Über die Inhaberin dieses Einzelunternehmens ist mit Urteil des Konkursrichters des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 21.04.2016 mit Wirkung ab dem 21.04.2016, 15.30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Publikationsnummer: 2758555, Handelsregister-Amt Zürich
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gemäss Art. 153b Abs. 1 HRegV
- Das Einzelunternehmen Krapplack Edition, Inhaber Wegmann wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Krapplack Edition, Inhaber Wegmann, in Küsnacht ZH, CHE-498.087.529, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 140 vom 20.07.2012, Publ. 6779304). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
- Die Eintragungsgebühren von CHF 178.00 werden Johanna Wegmann, von Marthalen, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Johanna Wegmann mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 578.00 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, 8022 Zürich