Alter der Firma
-Umsatz in CHF
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-Mitarbeiter
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-Auskünfte zu Kochpost AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
30.08.2011
Löschung im Handelsregister
18.11.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.036.972-2
UID/MWST
CHE-482.803.390
Branche
Betreiben von Versand- und Online-Shops
Firmenzweck
Handel von und mit Nahrungsmitteln und Beratung im Ernährungsbereich sowie die Lieferung und der Verkauf von Fertiggerichten und Nahrungsprodukten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die der Förderung des Zwecks dienen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Kochpost AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Kochpost AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3161431, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Kochpost AG in Liquidation, Luegislandstr. 105, 8051 Zürich
- Datum des Schlusses: 10.11.2016
- Bemerkungen: Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR).
Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich
Publikationsnummer: 3170151, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Kochpost AG in Liquidation, in Zürich, CHE-482.803.390, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 32 vom 16.02.2016, Publ. 2670393). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 10.11.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3069895, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Kochpost AG in Liquidation, Luegislandstr. 105, 8051 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 30.09.2016 bis 20.10.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 30.09.2016 bis 10.10.2016
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich