• Klettgauer Kunstschmiede Huber, Steinbrunner & Imhof

    SH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-290.2.014.134-7
    Branche: Betreiben von Schlossereien, Schmieden und Werkstätten

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Schlossereien, Schmieden und Werkstätten

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    Kunstschmiede.

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    Neueste SHAB-Meldungen: Klettgauer Kunstschmiede Huber, Steinbrunner & Imhof

    SHAB 240514/2024 - 14.05.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006031567, Handelsregister-Amt Schaffhausen, (290)

    Klettgauer Kunstschmiede Huber, Steinbrunner & Imhof, in Neunkirch, CHE-109.957.318, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 105 vom 04.06.2002, S.10, Publ. 495370). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 240207/2024 - 07.02.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004270, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 07.02.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 2 OR, Klettgauer Kunstschmiede Huber, Steinbrunner & Imhof Betroffene Organisation: Klettgauer Kunstschmiede Huber, Steinbrunner & Imhof CHE-109.957.318 Grabenstrasse 13
  • Neunkirch Ausgangslage: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven. Die Aufforderung an das Domizil der Rechtseinheit konnte nicht zugestellt werden, weshalb diese im SHAB vom 04.10.2023 publiziert wurde. Es wurde kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Gesellschaft geltend gemacht. Weitere Betroffene wurden mit Publikation im SHAB vom 20.12.2023 ergebnislos aufgefordert. Verfügung:
    1. Die aufgeführte Rechtseinheit wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: ""Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.""
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, ab Publikation, beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen Mühlentalstrasse 105 8200 Schaffhausen Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 08.03.2024

    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105,
  • Schaffhausen "

  • SHAB 231220/2023 - 20.12.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000012509, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 20.12.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Aufforderung der weiteren Betroffenen, Klettgauer Kunstschmiede Huber, Steinbrunner & Imhof Betroffene Organisation: Klettgauer Kunstschmiede Huber, Steinbrunner & Imhof CHE-109.957.318 Grabenstrasse 13

  • Neunkirch Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art.
  • Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.01.2024
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105,
  • Schaffhausen

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