• Klaus Salvenmoser

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.002.797-5
    Branche: Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Klaus Salvenmoser

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

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    Betrieb einer Autoreparaturwerkstätte, sowie Handel mit Autos.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Klaus Salvenmoser

    SHAB 220517/2022 - 17.05.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005475229, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Klaus Salvenmoser, in Luzern, CHE-107.245.394, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 75 vom 20.04.2010, S.11, Publ. 5593678). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220413/2022 - 13.04.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003041, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 13.04.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 152 HRegV, Klaus Salvenmoser Betroffene Organisation: Klaus Salvenmoser CHE-107.245.394 Luzernerstrasse 40

  • Luzern Ausgangslage: Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen Klaus Salvenmoser, in Luzern, infolge Todes des Inhabers erloschen. Mit Publikation vom 16.03.2022 sind die zur Anmeldung verpflichteten Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert 20 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. Nach Ablauf der Frist von 20 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet. Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
    2. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
      1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 03.05.2022

      Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
    3. Luzern

  • SHAB 220316/2022 - 16.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006284, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 16.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Klaus Salvenmoser Betroffene Organisation: Klaus Salvenmoser CHE-107.245.394 Luzernerstrasse 40

  • Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 20 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR). Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 05.04.2022
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
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