• Kivotos urban nest GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.453.000-2
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    2 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Kivotos urban nest GmbH in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

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    Über Kivotos urban nest GmbH in Liquidation

    • Kivotos urban nest GmbH in Liquidation ist in der Branche «Betreiben von Gastronomiebetrieben» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Döttingen.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 10.02.2025. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die UID der Firma lautet CHE-440.680.064.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Gastgewerbes, das Führen von Restaurants und den Handel und Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere griechische Spezialitäten, Spirituosen und Weine. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Kivotos urban nest GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Kivotos urban nest GmbH in Liquidation

    SHAB 250210/2025 - 10.02.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1006252358, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Kivotos urban nest GmbH in Liquidation, in Döttingen, CHE-440.680.064, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 248 vom 20.12.2024, Publ. 1006212133). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 29.01.2025 ist über die bereits aufgelöste Gesellschaft mit Wirkung ab dem 27.11.2024, 11.00 Uhr der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 29.01.2025 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 250206/2025 - 06.02.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000059854, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 06.02.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 06.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 06.02.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Einstellung des Konkursverfahrens Kivotos urban nest GmbH Schuldner: Kivotos urban nest GmbH CHE-440.680.064 Vorhard 3

  • Döttingen Datum der Konkurseröffnung: 10.12.2024 Datum der Einstellung: 29.01.2025 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit Entscheid vom 29.01.2025 wird die am 27.11.2024 (Rechtskraft am 10.12.2024) eröffnete Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs im Sinne von Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR mit Wirkung vom 27.11.2024 als Konkursverfahren weitergeführt und mangels Aktiven eingestellt. Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). /yw Frist: 20 Tage
    Ablauf der Frist: 26.02.2025 Kontaktstelle:
    Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau

  • SHAB 250205/2025 - 05.02.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000004548, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 05.08.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Kivotos urban nest GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach

  • Aarau Schweiz Beklagte Partei: Kivotos urban nest GmbH in Liquidation CHE-440.680.064 Vorhard 3
  • Döttingen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Kivotos urban nest GmbH, Vorhard 3, 5312 Döttingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: - dass das Bezirksgericht Zurzach mit Entscheid vom 27. November 2024 gestützt auf Art. 731b OR die Gesellschaft mit Wirkung ab Mittwoch, 27. November 2024, 11:00 Uhr, auflöste und die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft anordnete, - dass das Konkursamt Aargau mit Eingabe vom 27. Januar 2025 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 27. November 2024, 11:00 Uhr, den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen, - dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist, - dass über die Kivotos urban nest GmbH, Vorhard 3, 5312 Döttingen, der Konkurs mit Wirkung ab 27. November 2024, 11:00 Uhr, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird, - dass die Entscheidgebühr in Höhe von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist. Der Gerichtspräsident erkennt:
    1. Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
    2. Über die Kivotos urban nest GmbH, Vorhard 3, 5312 Döttingen, wird der Konkurs mit Wirkung ab Mittwoch, 27. November 2024, 11:00 Uhr, eröffnet.
    3. Das Konkursverfahren über die Kivotos urban nest GmbH, Vorhard 3, 5312 Döttingen, wird mangels Aktiven eingestellt.
    4. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Bad Zurzach, 29. Januar 2025 Präsidium des Zivilgerichts Zurzach Geschäftsnummer: SZ.2024.32 Entscheiddatum: 29.01.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.02.2025

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
  • Bad Zurzach

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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