Auskünfte zu Kivotos urban nest GmbH in Liquidation
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Über Kivotos urban nest GmbH in Liquidation
- Kivotos urban nest GmbH in Liquidation ist in der Branche «Betreiben von Gastronomiebetrieben» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Döttingen.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen.
- Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 10.02.2025. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
- Die UID der Firma lautet CHE-440.680.064.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
31.05.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Döttingen
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.453.000-2
UID/MWST
CHE-440.680.064
Branche
Betreiben von Gastronomiebetrieben
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Gastgewerbes, das Führen von Restaurants und den Handel und Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere griechische Spezialitäten, Spirituosen und Weine. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Kivotos urban nest GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Kivotos urban nest GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006252358, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Kivotos urban nest GmbH in Liquidation, in Döttingen, CHE-440.680.064, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 248 vom 20.12.2024, Publ. 1006212133). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 29.01.2025 ist über die bereits aufgelöste Gesellschaft mit Wirkung ab dem 27.11.2024, 11.00 Uhr der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 29.01.2025 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000059854, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 06.02.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 06.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 06.02.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Einstellung des Konkursverfahrens Kivotos urban nest GmbH Schuldner: Kivotos urban nest GmbH CHE-440.680.064 Vorhard 3
Ablauf der Frist: 26.02.2025 Kontaktstelle:
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer: UV02-0000004548, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 05.08.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Kivotos urban nest GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
- Über die Kivotos urban nest GmbH, Vorhard 3, 5312 Döttingen, wird der Konkurs mit Wirkung ab Mittwoch, 27. November 2024, 11:00 Uhr, eröffnet.
- Das Konkursverfahren über die Kivotos urban nest GmbH, Vorhard 3, 5312 Döttingen, wird mangels Aktiven eingestellt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Bad Zurzach, 29. Januar 2025 Präsidium des Zivilgerichts Zurzach Geschäftsnummer: SZ.2024.32 Entscheiddatum: 29.01.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.02.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.