• Kilchherr Marie Therese

    SO
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-247.1.000.126-2
    Branche: Handel (Freizeitwaren)

    Meldungen

    SHAB 77/2016 - 21.04.2016
    Kategorien: Löschung, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: 2792177, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    Kilchherr Marie Therese, in Dornach, CHE-103.839.531, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 254 vom 30.12.1994).

    Domizil neu:
    Das Einzelunternehmen hat sein Domizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die der Inhaberin angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Kilchherr, Marie Therese, von Reinach (BL), unbekannten Aufenthaltes, Inhaberin, mit Einzelunterschrift [bisher: in Dornach].

    SHAB 39/2016 - 25.02.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2686727, Handelsregister-Amt Solothurn

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 153b HRegV Kilchherr Marie Therese (CHE-103.839.531), in Dornach VERFÜGUNG Gestützt auf Art. 153b HRegV wird verfügt:

    1. Die 'Kilchherr Marie Therese' wird gelöscht.
    2. In das Handelsregister ist folgendes einzutragen: 'Kilchherr Marie Therese, in Dornach, CHE-103.839.531, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 254 vom 30.12.1994). Domizil neu: Das Einzelunternehmen hat sein Domizil eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die der Inhaberin angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kilchherr, Marie Therese, von Reinach (BL), unbekannten Aufenthaltes, Inhaberin, mit Einzelunterschrift [bisher: in Dornach].'
    3. Die Gebühren, bestehend aus a) Eintragungsgebühren: CHF 120.00 b) Verfahrensgebühren: CHF 100.00 werden Frau Marie Therese Kilchherr auferlegt.
    4. Frau Marie Therese Kilchherr hat eine Ordnungsbusse von CHF 100.00 zu bezahlen (Art. 943 Abs. 1 OR).
    5. Mitteilung durch Publikation im SHAB. Rechtsmittel: Beschwerde innert 30 Tagen an die kantonale Aufsichtsbehörde (Obergericht des Kantons Solothurn, Amthaus I, 4502 Solothurn)

    Handelsregisteramt des Kantons Solothurn, 4710 Balsthal

    SHAB 1994254/1994 - 30.12.1994
    Kategorien: Neugründung

    Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    Kilchherr Marie Therese, in Dornach, Neuarlesheimerstrasse 1, Einzelfirma (Neueintragung).

    Inhaberin:
    Marie Therese Kilchherr, von Reinach BL, in Dornach.

    Geschäftszweck:
    Betrieb eines Kiosks.

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