Auskünfte zu JUKKA-Reinigung GmbH
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Über JUKKA-Reinigung GmbH
- JUKKA-Reinigung GmbH hat den Sitz in Rubigen und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Facility Management».
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 06.12.2019.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 26.06.2025 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- JUKKA-Reinigung GmbH ist im Kanton BE unter der UID CHE-206.331.270 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
06.12.2019
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Rubigen
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.4.079.685-2
UID/MWST
CHE-206.331.270
Branche
Facility Management
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Liegenschaftsbereich, wie beispielsweise Hauswartungen, Wohnungsreinigungen und Wohnungsräumungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: JUKKA-Reinigung GmbH
Publikationsnummer: UV04-0000001578, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 13.06.2025 Gerichtsentscheid: Gerichtspräsidentin Rickli Gerichtssekretär Röthlisberger Zivilverfahren JUKKA-Reinigung GmbH, GF: Bosshard Max, Hubelstrasse 10, 3113 Rubigen, kein Rechtsdomizil Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:
- Die JUKKA-Reinigung GmbH wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
- Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die JUKKA-Reinigung GmbH analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - dem Konkursamt Bern-Mittelland, unter Beilage einer Kopie der Mitteilung des Handelsregisteramtes Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen - dem Betreibungsamt Bern-Mittelland - dem Grundbuchamt Bern-Mittelland Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Gerichtspräsidentin Gerber Der Gerichtssekretär: Röthlisberger Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 1510) anzugeben.
Publikationsnummer: UV04-0000001492, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 19.03.2025 Öffentlich einsehbar bis: 19.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 18.03.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren JUKKA-Reinigung GmbH, GF: Bosshard Max, Hubelstrasse 10, 3113 Rubigen, kein Rechtsdomizil Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: Das Handelsregisteramt des Kantons Bern hat betreffend die Gesuchsgegnerin einen Mangel in der Organisation festgestellt. Nachdem dieser Mangel innert angesetzter Frist nicht behoben wurde, hat das Handelsregisteramt des Kantons Bern die Angelegenheit in Anwendung von Art. 939 OR dem Regionalgericht Bern-Mittelland überwiesen. Die Akten sind am 14.03.2025 beim Gericht eingegangen. Das Gericht ergreift nun die erforderlichen Massnahmen. Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 13.03.2025 ist am 14.03.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.
Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
rechtsverkehr.html).
Publikationsnummer: SB02-0000070361, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABBE 15.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 15.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Zahlungsbefehl JUKKA-Reinigung GmbH Schuldner: JUKKA-Reinigung GmbH CHE-206.331.270 Hubelstrasse 10
Diese Publikation ersetzt die direkte Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.