• JUKKA-Reinigung GmbH in Liquidation

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    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-036.4.079.685-2
    Branche: Facility Management

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu JUKKA-Reinigung GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über JUKKA-Reinigung GmbH in Liquidation

    • JUKKA-Reinigung GmbH in Liquidation hat den Sitz in Rubigen, ist in Liquidation und im Bereich «Facility Management» tätig.
    • Das Management der am 06.12.2019 gegründeten Firma JUKKA-Reinigung GmbH in Liquidation besteht aus einer Person.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 01.10.2025.
    • Im Handelsregister ist die Firma JUKKA-Reinigung GmbH in Liquidation unter UID CHE-206.331.270 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Facility Management

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Liegenschaftsbereich, wie beispielsweise Hauswartungen, Wohnungsreinigungen und Wohnungsräumungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • JUKKA-Reinigung GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: JUKKA-Reinigung GmbH in Liquidation

    SHAB 251001/2025 - 01.10.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1006446257, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    JUKKA-Reinigung GmbH, in Rubigen, CHE-206.331.270, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 240 vom 11.12.2019, Publ. 1004780212).

    Firma neu:
    JUKKA-Reinigung GmbH in Liquidation.

    Domizil neu:
    Rechtsdomizil eingebüsst. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 13.06.2025 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 08.08.2025, 24.00 Uhr, gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 251001/2025 - 01.10.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000054391, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABBE 01.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 01.10.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Vorläufige Konkursanzeige JUKKA-Reinigung GmbH Schuldner: JUKKA-Reinigung GmbH CHE-206.331.270 Hubelstrasse 10

  • Rubigen Datum des Auflösungsentscheids: 08.08.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese
    unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.
    Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

  • SHAB 250626/2025 - 26.06.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001578, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 13.06.2025 Gerichtsentscheid: Gerichtspräsidentin Rickli Gerichtssekretär Röthlisberger Zivilverfahren JUKKA-Reinigung GmbH, GF: Bosshard Max, Hubelstrasse 10, 3113 Rubigen, kein Rechtsdomizil Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:

    1. Die JUKKA-Reinigung GmbH wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
    2. Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die JUKKA-Reinigung GmbH analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
    4. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - dem Konkursamt Bern-Mittelland, unter Beilage einer Kopie der Mitteilung des Handelsregisteramtes Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen - dem Betreibungsamt Bern-Mittelland - dem Grundbuchamt Bern-Mittelland Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Gerichtspräsidentin Gerber Der Gerichtssekretär: Röthlisberger Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz

    (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
    Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 1510) anzugeben.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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