• Joy of Drive AG in Liquidation

    AR
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-300.3.017.473-1
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Meldungen

    SHAB 221024/2022 - 24.10.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000036799, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 24.10.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.10.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Joy of Drive AG in Liquidation Schuldner: Joy of Drive AG in Liquidation CHE-163.720.023 Schlosswilen 2403

  • Herisau Datum des Auflösungsentscheids: 02.05.2022 Datum der Einstellung: 12.10.2022 Kostenvorschuss: CHF 3'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 03.11.2022 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Nordin Aemisegger, Stellvertretende Konkursbeamtin, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 24.03.2022 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 24.03.2022 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 02.05.2022. **************** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im
    Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 24.10.2022 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
    Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

  • SHAB 221018/2022 - 18.10.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005585578, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Joy of Drive AG in Liquidation, in Herisau, CHE-163.720.023, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 88 vom 06.05.2022, Publ. 1005467220). Eröffnung des Konkurs gemäss Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 12.10.2022, mit Wirkung ab dem 12.10.2022, 08.00 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Entscheid desselben Richters vom 12.10.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 221014/2022 - 14.10.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000653, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 14.10.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.04.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Joy of Drive AG in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin Joy of Drive AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 12. Oktober 2022

    1. Über die Joy of Drive AG in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-163.720.023, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Oktober 2022, 08:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
    2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
    3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
    4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2

    9043 Trogen Bemerkungen:
    SV1 22 222

    SHAB 220926/2022 - 26.09.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000000764, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 26.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 26.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Gerichtliche Vorladung von Joy of Drive AG in Liquidation Vorgeladene Partei(en): Joy of Drive AG in Liquidation CHE-163.720.023 Schlosswilen 2403

  • Herisau Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: SV1 22 222 Art der Verhandlung: Konkursverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden
  • Trogen 12.10.2022, 08:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: --
    Ergänzende rechtliche Hinweise: Diese Vorladung gilt mit Datum der Publikation als zugestellt Bemerkungen:
    SV1 22 222

  • SHAB 220519/2022 - 19.05.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000021755, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABAR 19.05.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.05.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige Joy of Drive AG in Liquidation Schuldner: Joy of Drive AG in Liquidation CHE-163.720.023 Schlosswilen 2403

  • Herisau Datum des Auflösungsentscheids: 02.05.2022 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Nordin Aemisegger, Stellvertretende Konkursbeamtin, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 24.03.2022 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 24.03.2022 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 02.05.2022. Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der Joy of Drive AG in Liquidation,
  • Herisau AR, sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen, welche Sachen der Joy of Drive AG in Liquidation, 9100 Herisau AR, besitzen oder bei denen die
    Joy of Drive AG in Liquidation, 9100 Herisau AR, Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit
    bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen.

  • SHAB 220506/2022 - 06.05.2022
    Kategorien: Liquidation, Änderung des Firmennamens, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005467220, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Joy of Drive AG, in Herisau, CHE-163.720.023, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 127 vom 03.07.2012, S.0, Publ. 6747332).

    Firma neu:
    Joy of Drive AG in Liquidation.

    Vinkulierung neu:
    Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Amtes wegen aufgehoben (Art. 685a Abs. 3 OR). Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 24.03.2022 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Schmitt, Felix, deutscher Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Herisau];
    Konkursamt von Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.

    SHAB 220401/2022 - 01.04.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002043, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 01.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.08.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel Joy of Drive AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: Joy of Drive AG CHE-163.720.023 Schlosswilen 2403

  • Herisau Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Die Joy of Drive AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-163.720.023, wird mit Wirkung ab Donnerstag, 24. März 2022, 14:00 Uhr, aufgelöst.
    2. Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
    4. Das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, wird als Liquidator der Gesellschaft eingesetzt.
    5. Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 (bei Begründungsverzicht CHF 200.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
    6. Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 24.03.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.04.2022 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,

    Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
    SV1 22 41

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