Auskünfte zu Jean Anderson Studenten SOS Stiftung
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Über Jean Anderson Studenten SOS Stiftung
- Jean Anderson Studenten SOS Stiftung hat den Sitz in Zürich und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen».
- Jean Anderson Studenten SOS Stiftung hat 4 Personen im Management.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 08.10.2025.
- Die gemeldete UID ist CHE-402.502.533.
- Es sind 32 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: Accurata Holding AG, Accurata Wirtschaftsprüfung AG, Aerzte Treuhand med AG.
Management (4)
neueste Stiftungsräte
lic. iur. Gregor Biffiger,
Alfons Georg Florian,
lic. iur. Mark Stefan Furger
neuste Zeichnungsberechtigte
lic. iur. Gregor Biffiger,
Alfons Georg Florian,
lic. iur. Mark Stefan Furger
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
03.10.2025
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.7.002.676-2
UID/MWST
CHE-402.502.533
Branche
Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen
Firmenzweck
Die Stiftung hat zum Zweck begabte, aber finanziell schwache in- und ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie der Universität Zürich zu fördern und zu unterstützen. Ein Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung können dabei Personen erhalten, die: a) an der Universität Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) ordentlich immatrikuliert sind oder ein Studium aufnehmen wollen. Es sollen jedoch nur Studierende der Universität Zürich gefördert und unterstützt werden, welche ein Studium an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät - mit Ausnahme der Fächer Paläontologie und Anthropologie - oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Zudem sind diejenigen Studierenden ausgenommen, welche im Nebenfach Psychologie oder Philosophie studieren. b) das 30. Altersjahr nicht überschritten haben bzw. voraussichtlich im Alter 30 das Studium beendet haben werden, c) in der Schweiz wohnhaft sind, d) Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession spielen keine Rolle, e) für den gewählten Studiengang besonders befähigt erscheinen, und die f) mit ihren eigenen Mitteln die Unterhalts- und Ausbildungskosten nicht selber ausreichend bestreiten können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet indessen keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere mit der ETH Zürich Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich) sowie der UZH Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Culmannstrasse 1, 8006 Zürich) zusammenarbeiten und zwar in der Weise, dass der Stiftungsrat Kontakt aufnimmt mit diesen beiden Stiftungen und sich jeweils von diesen Stiftungen Kandidaten vorschlagen lässt, die die vorstehenden Kriterien erfüllen. Die Auszahlung von Stipendien an die einzelnen Stipendiaten kann dabei gegebenenfalls auch durch die ETH Zürich Foundation bzw. die UZH Foundation erfolgen, doch ist diesfalls sicherzustellen, dass die Auszahlungen an die Empfänger mit dem Vermerk «Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung» erfolgen. Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält. Es können sowohl Unterstützungsbeiträge an die Lebensunterhalts- und Ausbildungskosten als Förderbeiträge für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten ausgerichtet werden. Unterstützungsbeiträge können während der gesamten Ausbildungsdauer gewährt werden. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Stiftungsrat nach freiem Ermessen, wobei er sich nach den verfügbaren Mitteln der Stiftung richtet und in diesem Rahmen nach dem Bedarf der Destinatäre unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Mittel (Vermögen und Einkommen). Vor Inanspruchnahme der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung sind in der Regel die staatlichen Stipendienmöglichkeiten auszuschöpfen. Stipendiaten, welche ihr Studium mit «summa cum laude» abschliessen, kann - sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung erlauben - ein «Jean Anderson Preis» für hervorragende Leistungen ausgerichtet werden. Der Preis soll in bar ausgerichtet werden, wobei die Höhe vom Stiftungsrat zu bestimmen ist. Wer ein Stipendium zugesprochen erhalten hat, muss der Stiftung jede innerhalb des betreffenden Jahres eintretende wesentliche Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen. Die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung ist zur anteilsmässigen Rückforderung von Stipendien berechtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Empfängers oder der Empfängerin im betreffenden Semester wesentlich verbessert haben oder wenn ein Stipendiat sein Studium abbricht. Kommt ein oder eine Stipendienempfängerin einer Orientierungspflicht nicht nach, kann ihn bzw. sie die Stiftung zur Rückerstattung der empfangenen Beträge verpflichten. Vorbehalten bleibt ferner die Rückforderung von Stipendien, die gestü
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Acton Revisions AG | Zug | 08.10.2025 |
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Jean Anderson Studenten SOS Stiftung
Publikationsnummer: HR01-1006452342, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Jean Anderson Studenten SOS Stiftung, in Zürich, CHE-402.502.533, c/o Rebex AG, Baumackerstrasse 24, 8050 Zürich, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
10.04.2018. 02.10.2025.
Zweck:
Die Stiftung hat zum Zweck begabte, aber finanziell schwache in- und ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie der Universität Zürich zu fördern und zu unterstützen.
Ein Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung können dabei Personen erhalten, die:
a) an der Universität Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) ordentlich immatrikuliert sind oder ein Studium aufnehmen wollen. Es sollen jedoch nur Studierende der Universität Zürich gefördert und unterstützt werden, welche ein Studium an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät - mit Ausnahme der Fächer Paläontologie und Anthropologie - oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Zudem sind diejenigen Studierenden ausgenommen, welche im Nebenfach Psychologie oder Philosophie studieren. b) das 30. Altersjahr nicht überschritten haben bzw. voraussichtlich im Alter 30 das Studium beendet haben werden, c) in der Schweiz wohnhaft sind, d) Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession spielen keine Rolle, e) für den gewählten Studiengang besonders befähigt erscheinen, und die f) mit ihren eigenen Mitteln die Unterhalts- und Ausbildungskosten nicht selber ausreichend bestreiten können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet indessen keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere mit der ETH Zürich Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich) sowie der UZH Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Culmannstrasse 1, 8006 Zürich) zusammenarbeiten und zwar in der Weise, dass der Stiftungsrat Kontakt aufnimmt mit diesen beiden Stiftungen und sich jeweils von diesen Stiftungen Kandidaten vorschlagen lässt, die die vorstehenden Kriterien erfüllen. Die Auszahlung von Stipendien an die einzelnen Stipendiaten kann dabei gegebenenfalls auch durch die ETH Zürich Foundation bzw. die UZH Foundation erfolgen, doch ist diesfalls sicherzustellen, dass die Auszahlungen an die Empfänger mit dem Vermerk «Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung» erfolgen. Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält. Es können sowohl Unterstützungsbeiträge an die Lebensunterhalts- und Ausbildungskosten als Förderbeiträge für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten ausgerichtet werden. Unterstützungsbeiträge können während der gesamten Ausbildungsdauer gewährt werden. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Stiftungsrat nach freiem Ermessen, wobei er sich nach den verfügbaren Mitteln der Stiftung richtet und in diesem Rahmen nach dem Bedarf der Destinatäre unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Mittel (Vermögen und Einkommen). Vor Inanspruchnahme der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung sind in der Regel die staatlichen Stipendienmöglichkeiten auszuschöpfen. Stipendiaten, welche ihr Studium mit «summa cum laude» abschliessen, kann - sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung erlauben - ein «Jean Anderson Preis» für hervorragende Leistungen ausgerichtet werden. Der Preis soll in bar ausgerichtet werden, wobei die Höhe vom Stiftungsrat zu bestimmen ist. Wer ein Stipendium zugesprochen erhalten hat, muss der Stiftung jede innerhalb des betreffenden Jahres eintretende wesentliche Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen. Die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung ist zur anteilsmässigen Rückforderung von Stipendien berechtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Empfängers oder der Empfängerin im betreffenden Semester wesentlich verbessert haben oder wenn ein Stipendiat sein Studium abbricht. Kommt ein oder eine Stipendienempfängerin einer Orientierungspflicht nicht nach, kann ihn bzw. sie die Stiftung zur Rückerstattung der empfangenen Beträge verpflichten. Vorbehalten bleibt ferner die Rückforderung von Stipendien, die gestützt auf unrichtige Angaben des Empfängers oder der Empfängerin gewährt worden sind. Im Übrigen besteht für die Stipendien keine Rückzahlungspflicht. Die Stipendienempfängerinnen sind jedoch eingeladen, nach Eintritt in das Erwerbsleben Solidarität zu üben, indem sie mit freiwilligen Rückzahlungen zur Unterstützung begabter bedürftiger Studierender durch die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung beitragen. Über die Verwirklichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsrat ein Reglement erlassen, das insbesondere den Kreis der Destinatäre, die Voraussetzung für die Auszahlung von Förder- und Unterstützungsbeiträgen, die Höhe und Dauer der Leistungen sowie das Verfahren festlegt und das nur mit Einstimmigkeit des Stiftungsrates erlassen und geändert werden kann. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Aufsichtsbehörde:
Eidg. Departement des Innern, in Bern. Errichtung der Stiftung durch letztwillige Verfügung vom 10.04.2018 der Jean Anderson, in Erlenbach.
Eingetragene Personen:
Florian, Alfons G., von Dietikon, in Dietikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Biffiger, Gregor, von St. Niklaus, in Berikon, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Furger, Mark, von Vals, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Acton Revisions AG (CHE-101.865.078), in Zug, Revisionsstelle.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.