• Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.082.867-9
    Branche: Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros

    Alter der Firma

    4 Jahre

    Umsatz in CHF

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    Haftung

    Inhaber

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    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen

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    Über Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen

    • Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen ist eine Einzelfirma mit Sitz in Zürich. Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen gehört zur Branche «Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros» und ist aktuell aktiv.
    • Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen wurde am 13.12.2019 gegründet.
    • Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 07.03.2024.
    • Im Handelsregister ist die Firma Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen unter UID CHE-158.775.509 eingetragen.
    • Unternehmen mit derselben Adresse wie Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen: DUFOUR CAPITAL AG, Egger, Philips & Partner AG, Emil Simmen AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros

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    Erbringung von Rechts- und Beratungsdienstleistungen im In- und Ausland.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen

    SHAB 240307/2024 - 07.03.2024
    Kategorien: Widerruf Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005979508, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 202 vom 18.10.2023, Publ. 1005863078). Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 13.02.2024 die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. [bisher: Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 12.10.2023 der Beschwerde in dem Sinne die aufschiebende Wirkung zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben (Art. 162 ff., 170, 174 Abs. 3, 221 ff. SchKG).]

    SHAB 231018/2023 - 18.10.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005863078, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 26.09.2023, Publ. 1005845311). Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 12.10.2023 der Beschwerde in dem Sinne die aufschiebende Wirkung zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben (Art. 162 ff., 170, 174 Abs. 3, 221 ff. SchKG). [bisher: Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20.09.2023 der Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15.08.2023, betreffend Beschwerde gegen das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichtes Zürich vom 30.06.2023 betreffend Konkurseröffnung superprovisorisch aufschiebende Wirkung in dem Sinne zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben.]

    SHAB 230926/2023 - 26.09.2023
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005845311, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2023, Publ. 1005788101). Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20.09.2023 der Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15.08.2023, betreffend Beschwerde gegen das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichtes Zürich vom 30.06.2023 betreffend Konkurseröffnung superprovisorisch aufschiebende Wirkung in dem Sinne zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben.

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