Auskünfte zu Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen
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Über Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen
- Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen hat den Sitz in Zürich, ist aktiv und im Bereich «Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros» tätig.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 13.12.2019.
- Am 07.03.2024 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen ist unter der UID CHE-158.775.509 eingetragen.
- Unternehmen mit der gleichen Adresse: AlpVera Corporate GmbH, Amber Energy Holding AG, Amber Energy Investment 1 AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.12.2019
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.1.082.867-9
UID/MWST
CHE-158.775.509
Branche
Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros
Firmenzweck
Erbringung von Rechts- und Beratungsdienstleistungen im In- und Ausland.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen
Publikationsnummer: HR02-1005979508, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 202 vom 18.10.2023, Publ. 1005863078). Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 13.02.2024 die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. [bisher: Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 12.10.2023 der Beschwerde in dem Sinne die aufschiebende Wirkung zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben (Art. 162 ff., 170, 174 Abs. 3, 221 ff. SchKG).]
Publikationsnummer: HR02-1005863078, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 26.09.2023, Publ. 1005845311). Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 12.10.2023 der Beschwerde in dem Sinne die aufschiebende Wirkung zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben (Art. 162 ff., 170, 174 Abs. 3, 221 ff. SchKG). [bisher: Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20.09.2023 der Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15.08.2023, betreffend Beschwerde gegen das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichtes Zürich vom 30.06.2023 betreffend Konkurseröffnung superprovisorisch aufschiebende Wirkung in dem Sinne zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben.]
Publikationsnummer: HR02-1005845311, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2023, Publ. 1005788101). Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20.09.2023 der Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15.08.2023, betreffend Beschwerde gegen das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichtes Zürich vom 30.06.2023 betreffend Konkurseröffnung superprovisorisch aufschiebende Wirkung in dem Sinne zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben.