• itmovement solution GmbH, Nordendorf (DE), Zweigniederlassung Schaffhausen

    SH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-290.9.018.362-4
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu itmovement solution GmbH, Nordendorf (DE), Zweigniederlassung Schaffhausen

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Dienstleistungen im Informatikbereich sowie Handel mit Hard- und Software.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • itmovement solution GmbH, Nordendorf DE, Zweigniederlassung Schaffhausen
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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: itmovement solution GmbH, Nordendorf (DE), Zweigniederlassung Schaffhausen

    SHAB 186/2016 - 26.09.2016
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 3073483, Handelsregister-Amt Schaffhausen, (290)

    itmovement solution GmbH, Nordendorf (DE), Zweigniederlassung Schaffhausen, in Schaffhausen, CHE-308.580.695, ausländische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 220 vom 13.11.2014, Publ. 1819575).

    Hauptsitz in:
    Hauptsitz: Nordendorf (DE). Die Zweigniederlassung wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz der Zweigniederlassung unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 78/2016 - 22.04.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2793595, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 153b HRegV

    1. Die itmovement solution GmbH, Nordendorf (DE), Zweigniederlassung Schaffhausen, in Schaffhausen (CHE-308.580.695) verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr.
    2. Mit Publikation vom 18.03.2016 wurden die Anmeldepflichtigen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist.
    3. Die Gesellschaft stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her. Das Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen erlässt deshalb gestützt auf Art. 153b HRegV folgende Verfügung:
      1. Die itmovement solution GmbH, Nordendorf (DE), Zweigniederlassung Schaffhausen, in Schaffhausen (CHE-308.580.695) wird von Amtes wegen gelöscht.
      2. Sämtliche Eintragungskosten von CHF 120.-- werden der Gesellschaft auferlegt.
      3. Die Kosten der Aufforderung von CHF 100.-- werden der Gesellschaft auferlegt.
      4. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 150.-- und werden der Gesellschaft auferlegt.
      5. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.
      6. Der Betrag von CHF 370.-- ist einstweilen uneinbringlich.
      7. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert 30 Tagen ab Publikation beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, Postfach 568, 8201 Schaffhausen, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

      Handelsregisteramt Kanton Schaffhausen

    SHAB 55/2016 - 18.03.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2728115, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung gemäss Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art 153a HRegV aufgefordert, ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art.

  • HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zu Eintragung angemeldet wird, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden. Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen,
  • Schaffhausen
    ' itmovement solution GmbH, Nordendorf (DE), Zweignieder lassung Schaffhausen, in Schaffhausen ' Ilge Gastro GmbH, in Stein am Rhein

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