Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Intrasecurity GmbH in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.09.2009
Löschung im Handelsregister
15.02.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Möhlin
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.032.077-4
UID/MWST
CHE-115.094.016
Branche
Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen
Firmenzweck
Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen, Vertretung von Industrieunternehmen im Vertrieb, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Veräusserung, Entwicklung, Nutzung von und Handel mit Lizenzen, Patenten, Rechten und anderen immateriellen Gütern; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Intrasecurity GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Intrasecurity GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3145775, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: Intrasecurity GmbH, Bahnhofstrasse 110, 4313 Möhlin
- Konkurseröffnung: 08.09.2016
- Konkurseinstellung: 25.10.2016
- Frist für Kostenvorschuss: 21.11.2016
- Kostenvorschuss: CHF 6'000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
- Bemerkungen: Konkursrechtliche Liquidation nach Art. 731b OR. Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./fu
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg 5201 Brugg
Publikationsnummer: 3095257, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: Intrasecurity GmbH, Bahnhofstrasse 110, 4313 Möhlin
- Datum der Konkurseröffnung: 08.09.2016 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später.
- Bemerkungen: Mit Verfügung des Handelsgerichts vom 5. Juli 2016 (Rechtskraft am 8.September 2016) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./fu
Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg 5201 Brugg
Publikationsnummer: 2937857, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Entscheid vom 5. Juli 2016 Besetzung: Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiber Brunner Gesuchsteller: Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin: Intrasecurity GmbH, Bahnhofstrasse 110, 4313 Möhlin Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR) Der Präsident erkennt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab Dienstag, 5. Juli 2016, 16:00 Uhr aufgelöst. 2. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5201 Brugg, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG): Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Aarau, 5. Juli 2016
Handelsgericht des Kantons Aargau,
- Kammer