• ICM GmbH Zürich

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    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.082.923-6
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Meldungen

    SHAB 210217/2021 - 17.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004629, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 17.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 16.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), ICM GmbH Zürich

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: ICM GmbH Zürich CHE-230.274.537 Talacker 41 8001 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210216/2021 - 16.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004556, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 16.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 17.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), ICM GmbH Zürich

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: ICM GmbH Zürich CHE-230.274.537 Talacker 41 8001 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210215/2021 - 15.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004440, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 15.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 16.02.2021, 17.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), ICM GmbH Zürich

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: ICM GmbH Zürich CHE-230.274.537 Talacker 41 8001 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
      1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
      2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

      Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
      Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

    SHAB 210129/2021 - 29.01.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004283, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 29.01.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 28.01.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), ICM GmbH Zürich

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: ICM GmbH Zürich CHE-230.274.537 Talacker 41 8001 Zürich Rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 01.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SHAB 210128/2021 - 28.01.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000004231, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 28.01.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 29.01.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), ICM GmbH Zürich

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: ICM GmbH Zürich CHE-230.274.537 Talacker 41 8001 Zürich Rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 01.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
      1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
      2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

      Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
      Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

    SHAB 200221/2020 - 21.02.2020
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004835596, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    ICM GmbH Zürich, in Zürich, CHE-230.274.537, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 244 vom 17.12.2018, Publ. 1004522059).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Akman, Gamze, türkische Staatsangehörige, in Dulliken, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Akman, Gülten, türkische Staatsangehörige, in Dulliken, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    SHAB 181217/2018 - 17.12.2018
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004522059, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    ICM GmbH Zürich, in Zürich, CHE-230.274.537, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 171 vom 05.09.2018, Publ. 4449005).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Mestrangelo, Ivan, von Zeihen, in Rapperswil-Jona, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Akman, Gamze, türkische Staatsangehörige, in Dulliken, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    SHAB 180905/2018 - 05.09.2018
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-0004449005, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Berichtigung des im SHAB Nr. 164 vom 27.08.2018 publizierten TR-Eintrags Nr. 30'072 vom 22.08.2018 ICM GmbH Zürich, in Zürich, CHE-230.274.537, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 164 vom 27.08.2018, Publ. 4435457).

    Statutenänderung:
    09.08.2018 [nicht: 09.08.2017].

    SHAB 164/2018 - 27.08.2018
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung des Firmenzwecks, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: 4435457, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    RENOVA Bauservice GmbH, bisher in Rapperswil-Jona, CHE-230.274.537, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 184 vom 22.09.2017, Publ. 3767501).

    Statutenänderung:
    09.08.2017.

    Firma neu:
    ICM GmbH Zürich.

    Sitz neu:
    Zürich.

    Domizil neu:
    Talacker 41, 8001 Zürich.

    Zweck neu:
    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungen für natürliche und juristische Personen, insbesondere in wirtschaftlichen Fragestellungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    SHAB 164/2018 - 27.08.2018
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: 4436389, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    RENOVA Bauservice GmbH, in Rapperswil-Jona, CHE-230.274.537, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 184 vom 22.09.2017, Publ. 3767501). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Zürich im Handelsregister des Kantons Zürich unter der neuen Firma ICM GmbH Zürich eingetragen und im Handelsregister des Kantons St. Gallen von Amtes wegen gelöscht.

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