Über HUC Beteiligungsstiftung II in Liquidation
- HUC Beteiligungsstiftung II in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen tätig. Der Sitz liegt in Triesen.
- Die Firma wurde am 22.12.1994 gegründet.
- Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 09.08.2023 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Neben der Firma HUC Beteiligungsstiftung II in Liquidation sind 119 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: A. Sprenger Stiftung, ADIMA ANSTALT, Advokatur David Meier AG.
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen
Firmenzweck
Zwecke der Stiftung sind:, a) mindestens der Erhalt sowie möglichst die Mehrung des von der Stiftung gehaltenen Stiftungsvermögens, insbesondere von derzeit gehaltenen Unternehmensbeteiligungen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint. (d.h. nicht nur der Tradition wegen) sowie von etwaig zukünftig an deren Stelle tretendem oder neu hinzukommendem Stiftungsvermögen, insbesondere Unternehmensbeteiligungen,, b) Begünstigung der Ermessensbegünstigten nach Massgabe von § 6 und unter Beachtung der nachfolgenden Absätze 2 und 3., (2) ¹Der Stiftungsrat und der Protektor sind verpflichtet, die Ausschüttungspolitik jederzeit so auszugestalten, dass eine Selbstzweckstiftung nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein vermieden wird. ²Weiterhin sind der Stiftungsrat und der Protektor verpflichtet, die Ausschüttungspolitik so auszugestalten, dass der privatnützige Charakter der Stiftung nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gewährt bleibt, solange leibliche Abkömmlinge von Herrn James Johan Theodor Cloppenburg leben. ³Die Verpflichtungen nach Satz 1 und Satz 2 gelten, solange die Stiftung ihren Sitz im Fürstentum Liechtenstein oder einem anderen Land mit einer entsprechenden Regelung in Bezug auf das Verbot einer Selbstzweckstiftung oder die Unterscheidung (mit den daran geknüpften unterschiedlichen Rechtsfolgen) zwischen privatnützigen und gemeinnützigen Stiftungen hat., (3) ¹Der Stiftungsrat entscheidet unter Wahrung von Absatz 2 nach freiem Ermessen, in welchem Umfang und mit welcher Gewichtung die in Absatz 1 Buchstabe a) und b) genannten Zwecke verfolgt werden. ²Er soll in angemessener Weise Rücksicht auf Belange etwaiger Unternehmensbeteiligungen nehmen. ³Der Stiftungsrat bleibt aber nach freiem Ermessen auch zu einer Vollausschüttung der nach Kosten und Steuern angefallenen Erträge der Stiftung sowie zu Ausschüttungen aus dem Stiftungsvermögen (bis hin zu einer vollständigen Ausschüttung des Stiftungsvermögens) an die Ermessensbegünstigten nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) bis d) befugt, und dies aus den verschiedensten Gründen, zum Beispiel (aber nicht eingeschränkt auf gleich gewichtete Fälle), wenn kein geeigneter Rahmen mehr für eine Stiftung nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegeben sein sollte, wohl aber für eine Stiftung nach dem Recht einer anderen Jurisdiktion.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- HUC Beteiligungsstiftung II
- HUC BETEILIGUNGSSTIFTUNG II
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für HUC Beteiligungsstiftung II in Liquidation
Publikationsnummer: 12368/2023, (1)
HUC Beteiligungsstiftung II, in Vaduz, FL-0001.521.715-7, Eingetragene Stiftung.
Name neu:
HUC Beteiligungsstiftung II in Liquidation. Die Stiftung wurde mit Beschluss des Stiftungsrates vom 01.08.2023 aufgelöst und befindet sich in Liquidation.
Erloschene Angaben zur Verwaltung:
Meier, David Anton Nepomuk, StA: Liechtenstein, 9495 Triesen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Vorsitzenden;
Meier, Gerhard Paul Herbert, StA: Liechtenstein, 9495 Triesen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Vorsitzenden.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
CONSILIUM TREUHAND AG, 9495 Triesen, Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Cloppenburg, Patrick Maximilian, StA: Kanada, 9490 Vaduz, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vorsitzender des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]. /// Allfällige Gläubiger und Gläubigerinnen werden aufgefordert, ihre Ansprüche unverzüglich beim Liquidator / bei der Liquidatorin / bei den Liquidatoren anzumelden.