Über Horizon One Foundation
- Horizon One Foundation aus Vaduz ist im Bereich «Betreiben von Pensionskassen» tätig und aktiv.
- Im Management sind 3 aktive Personen eingetragen.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 19.12.2023.
- Unternehmen mit der gleichen Adresse: "Fomento de la Medicina Preventiva" Fundación, A.S.L. ESTABLISHMENT in Liquidation, AAF Allseas Ark Foundation.
Management (3)
neueste Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans
Dr. oec. Erik Eduard Müller,
Lukas Neunteufel,
Stephan Kaufmann
neuste Zeichnungsberechtigte
Dr. oec. Erik Eduard Müller,
Lukas Neunteufel,
Stephan Kaufmann
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Betreiben von Pensionskassen
Firmenzweck
1.) Zweck der Stiftung ist die Sicherung der Versorgung der Begünstigten aus den Erträgnissen und - entsprechend den Bestimmungen der gegenständlichen Urkunde sowie einer allfälligen Zusatzurkunde - auch aus der Substanz des Stiftungsvermögens, durch Nutzung, Verwaltung und Verwertung des der Stiftung gewidmeten Vermögens, sowie die langfristige Erhaltung und Förderung der Unternehmen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Des Weiteren kann der Aufbau von Sammlungen (z.B. Kunst, Fahrzeuge, Schmuck) jeder Art vorgenommen werden. 2.) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 3.) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einer anderen Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Vermögensmasse nach dem Recht von Liechtenstein oder einer anderen Rechtsordnung verfolgt werden. Diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Stifters Lukas Kurzmann, solange diese in der Lage ist, im Sinne von § 4 Abs. 4 dieses Recht wahrzunehmen. Danach bedarf dies der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. 4.) Die Stiftung kann demnach an der Errichtung von weiteren Stiftungen oder ähnlicher Einrichtungen mit gleichem, ähnlichem oder anderem Zweck als Mitstifter oder Stifter oder Settlor mitwirken und Teile oder auch das gesamte Vermögen der Stiftung auf die miterrichtete Stiftung oder ähnliche Einrichtung übertragen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass mit dem der Stiftung verbleibenden Vermögen berechtigte Ansprüche von Dritten an die Stiftung und der Zweck der Stiftung erfüllt werden können.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für Horizon One Foundation
Publikationsnummer: 18750/2023, (1)
Horizon One Foundation, in Vaduz, FL-0002.716.698-0, c/o FIRST ADVISORY TRUST REG., Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
05.12.2023.
Zweck:
1.) Zweck der Stiftung ist die Sicherung der Versorgung der Begünstigten aus den Erträgnissen und - entsprechend den Bestimmungen der gegenständlichen Urkunde sowie einer allfälligen Zusatzurkunde - auch aus der Substanz des Stiftungsvermögens, durch Nutzung, Verwaltung und Verwertung des der Stiftung gewidmeten Vermögens, sowie die langfristige Erhaltung und Förderung der Unternehmen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Des Weiteren kann der Aufbau von Sammlungen (z.B. Kunst, Fahrzeuge, Schmuck) jeder Art vorgenommen werden. 2.) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 3.) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einer anderen Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Vermögensmasse nach dem Recht von Liechtenstein oder einer anderen Rechtsordnung verfolgt werden. Diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Stifters Lukas Kurzmann, solange diese in der Lage ist, im Sinne von § 4 Abs. 4 dieses Recht wahrzunehmen. Danach bedarf dies der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. 4.) Die Stiftung kann demnach an der Errichtung von weiteren Stiftungen oder ähnlicher Einrichtungen mit gleichem, ähnlichem oder anderem Zweck als Mitstifter oder Stifter oder Settlor mitwirken und Teile oder auch das gesamte Vermögen der Stiftung auf die miterrichtete Stiftung oder ähnliche Einrichtung übertragen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass mit dem der Stiftung verbleibenden Vermögen berechtigte Ansprüche von Dritten an die Stiftung und der Zweck der Stiftung erfüllt werden können. EUR 70'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern;
Revisionsstelle;
Beirat.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Es sind jeweils zwei Mitglieder gemeinsam zur Vertretung der Stiftung berechtigt.
Anmerkung:
Freiwillige Revisionsstelle.
Angaben zur Verwaltung:
Kaufmann, Mag.iur. Stephan, StA: Österreich, 6850 Dornbirn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Müller, Dr. Erik Eduard, StA: Österreich, 9486 Schaanwald, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Neunteufel, Lukas, StA: Österreich, 6800 Feldkirch, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
BDO (Liechtenstein) AG, 9490 Vaduz, Revisionsstelle.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.