• Hörgeräte Reining GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.440.829-2
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Hörgeräte Reining GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck

    Verkauf von Hörsystemen mit Zubehör und Gehörschutzartikel sowie Dienstleistungen im Bereich von Hörberatung, Anpassung und Reparaturen von Hörsystemen und Tinnitus-Therapie; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder Unternehmen erwerben, die Verwaltung und Leitung von solchen und anderen Unternehmen übernehmen sowie Grundeigentum und Immobilien erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Hörgeräte Reining GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Hörgeräte Reining GmbH in Liquidation

    SHAB 240112/2024 - 12.01.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005933104, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Hörgeräte Reining GmbH in Liquidation, in Birmenstorf (AG), CHE-344.010.330, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 153 vom 10.08.2021, Publ. 1005268176). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 04.01.2024 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 240110/2024 - 10.01.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000033747, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 10.01.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 10.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 10.01.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Schluss des Konkursverfahrens Hörgeräte Reining GmbH Schuldner: Hörgeräte Reining GmbH CHE-344.010.330 Chrüzweg 69e

  • Birmenstorf AG Datum des Schlusses: 04.01.2024
    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise:
    MH

  • SHAB 230605/2023 - 05.06.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000034322, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 05.06.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 05.06.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.06.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Kollokationsplan und Inventar Hörgeräte Reining GmbH Schuldner: Hörgeräte Reining GmbH CHE-344.010.330 Chrüzweg 69e

  • Birmenstorf AG Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./MH Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 25.06.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 15.06.2023 Auflagestelle:
    Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden

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