• Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser

    NW
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-150.1.000.775-9
    Branche: Reparatur von sonstigen Gütern

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Reparatur von sonstigen Gütern

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    Installation von Nieder- und Hochfrequenzanlagen, insbesondere Antennenanlagen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Hochfrequenz-Technik, Keiser Christof
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser

    SHAB 220412/2022 - 12.04.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005448887, Handelsregister-Amt Nidwalden, (150)

    Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser, in Stans, CHE-108.622.648, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 84 vom 05.05.1997, S.3018). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 220228/2022 - 28.02.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002919, Handelsregister-Amt Nidwalden

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 28.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans Verfügung nach Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser, Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser Betroffene Organisation: Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser CHE-108.622.648 Engelbergstrasse 30

  • Stans Ausgangslage:
    1. Das oben genannte Einzelunternehmen hat kein Rechtsdomizil mehr.
    2. Am 17.01.2022, 18.01.2022 und 19.01.2022 wurde im SHAB die Aufforderung publiziert, den rechtmässigen Zustand innert 30 Tagen wiederherzustellen, dies unter Androhung der Rechtsfolgen (Art. 934 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152a Abs. 3 HRegV).
    3. Die angesetzte Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen nach Art. 934a Abs. 1 OR im Handelsregister gelöscht.
      2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. 3. Die Eintragungsgebühren und die Verfahrensgebühren von total CHF 190.00 werden dem Einzelunternehmen bzw. dem Inhaber Christophorus Keiser auferlegt. 4. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt. 5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, 6371 Stans, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung und allfällige Beweismittel sind beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 30.03.2022

      Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Nidwaiden Marktgasse 4
    4. Stans

  • SHAB 220119/2022 - 19.01.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000005483, Handelsregister-Amt Nidwalden

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 19.01.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 17.01.2022, 18.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans Aufforderung von Einzelunternehmen, Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Hochfrequenz-Technik, Christof Keiser CHE-108.622.648 Engelbergstrasse 30 6370 Stans Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.02.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, P.O.B. 1251, 6371 Stans,
  • Stans

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