Meldungen
Publikationsnummer: HR02-1005695837, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Hitachi Group Pensionskasse, in Baden, CHE-263.585.493, Stiftung (SHAB Nr. 145 vom 28.07.2022, Publ. 1005531225).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Thürwächter, Nathalie, deutsche Staatsangehörige, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Oeschger, Christoph, von Gansingen, in Aarau, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Salm, Gabriel, von Veltheim (AG), in Schinznach, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: HR02-1005531225, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Hitachi Group Pensionskasse, in Baden, CHE-263.585.493, Stiftung (SHAB Nr. 61 vom 28.03.2022, Publ. 1005436874).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Vogt, Rafaela, von Zürich, in Hünenberg, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Zürich].
Publikationsnummer: HR02-1005436874, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Pensionskasse ABB Power Grids Switzerland AG, in Baden, CHE-263.585.493, Stiftung (SHAB Nr. 253 vom 28.12.2021, Publ. 1005370066).
Urkundenänderung:
18.01.2022.
Name neu:
Hitachi Group Pensionskasse.
Domizil neu:
c/o Hitachi Energy Switzerland AG, Bruggerstrasse 72, 5400 Baden.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzliche Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigen fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.