• HGH-Vermögen-Stiftung

    LI
    aktiv
    Zur Timeline
    Zur Timeline
    Handelsregister-Nr.: FL-0002.636.945-8
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Meldungen

    Handelsregister Liechtenstein 230124/2023 - 24.01.2023
    Kategorien: Änderung der Revisionsstelle

    Publikationsnummer: 1019/2023, (1)

    HGH-Vermögen-Stiftung, in Vaduz, FL-0002.636.945-8, Eingetragene Stiftung.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    AREVA Allgemeine Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, Revisionsstelle.

    Handelsregister Liechtenstein 230105/2023 - 05.01.2023
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 54/2023, (1)

    HGH-Vermögen-Stiftung, in Vaduz, FL-0002.636.945-8, Eingetragene Stiftung.

    Stiftungsaufsichtsbehörde neu:
    Stiftungsaufsichtsbehörde.

    Handelsregister Liechtenstein 220317/2022 - 17.03.2022
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 2501/2022, (1)

    HGH-Vermögen-Stiftung, in Vaduz, FL-0002.636.945-8, Eingetragene Stiftung. Statutenänderung lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 04.02.2022.

    Handelsregister Liechtenstein 200527/2020 - 27.05.2020
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 4251/2020, (1)

    HGH-Vermögen-Stiftung, in Vaduz, FL-0002.636.945-8, c/o IMT Financial Advisors AG, Austrasse 56, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    14.05.2020.

    Zweck:
    (1) Zweck der Stiftung ist a) die langfristige Erhaltung und Förderung des Lebenswerks der Stifterin und die Bewahrung ihres Namens für die Öffentlichkeit;
    b) das Halten der Gesellschaftsanteile an der Palais Goëss-Horten GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch zu FN 455883t, zuständiges Handelsgericht Wien, sowie die Förderung, Unterstützung und der Betrieb des gemäss den Wünschen und im Interesse der Stifterin in den Räumlichkeiten der Palais Goëss-Horten GmbH errichteten Kunstmuseums;
    c) die Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräusserung von in- oder ausländischen Gesellschafts- und Vermögensbeteiligungen sowie von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen, wie zum Beispiel Kunstgegenständen, Antiquitäten und sonstigen Preziosen;
    d) die Vornahme von Zuwendungen (Ausschüttungen) aus dem Stiftungsvermögen oder aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung an die in der Stiftungsurkunde und in der Stiftungszusatzurkunde bezeichneten Stiftungsbegünstigten, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, durch Gewährung von Geld- bzw. Sachleistungen oder durch Nutzungsüberlassungen von Sachgegenständen bzw. Immobilien;
    e) die Gewährung von sonstigen Vorteilen, insbesondere aber nicht ausschliesslich, die Gewährung von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und Haftungen etc., zu Gunsten der Stiftungsbegünstigten;
    und f) die wirtschaftliche Förderung der Stiftungsbegünstigten im weitesten Sinne in Bezug auf die Bestreitung der Kosten des Lebensunterhaltes, Ausstattung und Unterstützung sowie Erziehung und Bildung. (2) Im Nebenzweck kann die Stiftung Zuwendungen und sonstige Unterstützungsleistungen zu Gunsten von gemeinnützigen und wohltätigen Einrichtungen (Art. 107 Abs. 4a) PGR) im In- und Ausland, insbesondere, aber nicht abschliessend, der Helmut Horten Stiftung mit Sitz in Croglio/Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Tessin unter CHE-101.801.546, zukommen lassen. (3) Klarstellend festgehalten wird, dass nachgestiftete bzw. zugestiftete Vermögenswerte innerhalb des Stiftungszwecks auch zweckgewidmet bzw. zu Gunsten von einzelnen oder mehreren zu bestimmenden Stiftungsbegünstigten (als eigener Rechnungskreis) gewidmet werden können. (4) Nach dem Ableben der Stifterin kann der Stiftungsrat mit Zustimmung des Stiftungsbeirats den Nebenzweck der Stiftung zum Hauptzweck erklären. (5) Die Stiftung ist berechtigt, alle Geschäfte zu schliessen und Massnahmen zu setzen, die für die Verfolgung und Verwirklichung des Stiftungszwecks notwendig oder nützlich sind, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, im In- und Ausland Rechtsgeschäfte jeder Art abzuschliessen, Beteiligungen an Gesellschaften oder sonstige Beteiligungspapiere bzw. Finanzinstrumente zu erwerben und zu veräussern, Veranlagungen des liquiden Stiftungsvermögens vorzunehmen sowie Schulden und Haftungen einzugehen, die zur Erhaltung und Verwaltung des Stiftungsvermögens notwendig oder nützlich sind. Die Stiftung ist insbesondere auch berechtigt, im Sinne des § 23 Stiftungen oder ähnliche Vermögensträgerstrukturen im In- oder Ausland zu errichten und Teile des oder das gesamte Stiftungsvermögen(s) auf diese zu übertragen. (6) Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. EUR 1'000'000.00.

    Organisation:
    Organisation: Stiftungsrat bestehend aus zwei bis fünf Mitgliedern;
    Stiftungsbeirat;
    Revisionsstelle;
    fakultativ: weitere Organe.

    Allgemeine Vertretungsregelung:
    Der Stiftungsrat wird durch zwei (2) seiner Mitglieder mit kollektivem Zeichnungsrecht vertreten.

    Angaben zur Verwaltung:
    Nuener, Dr. Erek Bertram, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Mätzler, Mag. Thomas, StA: Österreich, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Title
    Bestätigen