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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
15.01.2013
Löschung im Handelsregister
09.04.2024
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Triengen
Handelsregisteramt
LU
Handelsregister-Nummer
CH-100.1.795.754-9
UID/MWST
CHE-390.184.909
Branche
Handel (sonstiges)
Firmenzweck
Führung eines Lebensmittel- und Getränkeladens; Handel mit Waren aller Art.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Heidi's Dorflade Villiger
Publikationsnummer: HR03-1006004160, Handelsregister-Amt Luzern, (100)
Heidi's Dorflade Villiger, in Triengen, CHE-390.184.909, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 12 vom 18.01.2013, S.0, Publ. 7021690). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes der Inhaberin im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: BH07-0000004312, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 21.02.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 938 OR, Heidi's Dorflade Villiger Betroffene Organisation: Heidi's Dorflade Villiger CHE-390.184.909 Dorfstrasse 29
- Mit Schreiben vom 13. November 2023 wurden die zur Anmeldung verpflichteten Erben aufgefordert, innert 30 Tagen die Löschung des Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
- Das Schreiben vom 13. November 2023 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB vom 13.12.2023 eine Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
- Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung des Einzelunternehmens nicht angemeldet. Verfügung: Das Handelsregister des Kantons Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
- Das Einzelunternehmen Heidi's Dorflade Villiger, in Triengen (CHE-390.184.909) wird infolge Todes der Inhaberin im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht.
- Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
- Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.03.2024
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, - Luzern
Publikationsnummer: BH00-0000012709, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 13.12.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Handelsregister Luzern Betroffene Organisation: Handelsregister Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Nach unseren Feststellungen ist das aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.01.2024 Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Einzelunternehmen: - Heidi's Dorflade Villiger, in Triengen (CHE-390.184.909)
- Gastronomie-Dienstleistungen E. Wermelinger-Felder, in Schenkon (CHE-108.200.862)