Auskünfte zu Hanfkultur GmbH in Liquidation
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Über Hanfkultur GmbH in Liquidation
- Hanfkultur GmbH in Liquidation ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Fisibach. Hanfkultur GmbH in Liquidation gehört zur Branche «Erbringung von übrigen freiberuflichen Tätigkeiten» und ist aktuell in Liquidation.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 19.08.2010.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 06.06.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die gemeldete UID lautet CHE-115.913.996.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.08.2010
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Fisibach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-036.4.048.429-8
UID/MWST
CHE-115.913.996
Branche
Erbringung von übrigen freiberuflichen Tätigkeiten
Firmenzweck
Herstellung und Handel von Tabakersatz- und Hanfprodukten aller Art, insbesondere in den Bereichen Nahrungsmittel, Kosmetik, Pflanzen und Saatgut, Beratung im Bereich Chemie und allen damit verbundenen Industriezweigen sowie in der entsprechenden Gesetzgebung; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Hanfkultur GmbH
- CHEMICAN GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Hanfkultur GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006350441, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Hanfkultur GmbH in Liquidation, in Fisibach, CHE-115.913.996, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2025, Publ. 1006270473). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 28.05.2025 ist über die bereits aufgelöste Gesellschaft mit Wirkung ab dem 29.01.2025, 11.00 Uhr der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 28.05.2025 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000063739, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 06.06.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 06.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 06.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Einstellung des Konkursverfahrens Hanfkultur GmbH Schuldner: Hanfkultur GmbH CHE-115.913.996 Belchenstrasse 37
Ablauf der Frist: 26.06.2025 Kontaktstelle:
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer: UV02-0000004974, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 30.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 30.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Hanfkultur GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
- Über die Hanfkultur GmbH, 5467 Fisibach, wird der Konkurs mit Wirkung ab Mittwoch, 29. Januar 2025, 11:00 Uhr, eröffnet.
- Das Konkursverfahren über die Hanfkultur GmbH, 5467 Fisibach, wird mangels Aktiven eingestellt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation) Geschäftsnummer: SZ.2024.60 Entscheiddatum: 28.05.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.