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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.02.2014
Löschung im Handelsregister
29.01.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Widnau
Handelsregisteramt
SG
Handelsregister-Nummer
CH-320.4.075.145-3
UID/MWST
CHE-171.424.041
Branche
Handel (Lebensmittel und Getränke)
Firmenzweck
Handel mit und Verkauf von Sporternährung und Sportartikeln sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- GYMFOOD Sagl
- GYMFOOD Sàrl
- GYMFOOD Ltd liab. Co
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: GYMFOOD GmbH
Publikationsnummer: 4020487, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
GYMFOOD GmbH, in Widnau, CHE-171.424.041, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 164 vom 25.08.2017, Publ. 3715515). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
Publikationsnummer: 3715515, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
GYMFOOD GmbH, in Widnau, CHE-171.424.041, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 20 vom 30.01.2015, Publ. 1962711). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 155 HRegV veranlassten und im Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. 129, 130 und 131 publizierten Rechnungsrufe haben sich keine Gesellschafter/innen und Gläubiger/innen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Gesellschaft ist damit abgeschlossen. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch nicht gelöscht werden.
Publikationsnummer: 3632795, Handelsregister-Amt St. Gallen
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister,