• Groovemusic GmbH in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.031.155-4
    Branche: Veranstaltung von Messen und Veranstaltungen

    Meldungen

    SHAB 240112/2024 - 12.01.2024
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005932439, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Groovemusic GmbH in Liquidation, in Winterthur, CHE-112.392.167, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 44 vom 04.03.2021, Publ. 1005114986). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 8. November 2023 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 231109/2023 - 09.11.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004136, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 09.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR i.V.m. Art.

  • Abs. 1 HRegV, Groovemusic GmbH in Liquidation Betroffene Organisation: Groovemusic GmbH in Liquidation CHE-112.392.167 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Winterthur Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 27.09.2023 Verfügung:
    1. Die Groovemusic GmbH in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. Bei der Groovemusic GmbH in Liquidation wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung Folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 8. November 2023 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.».
    3. Gehen die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen beim Handelsregisteramt nach dem Erlass dieser Verfügung und dem Eintrag in das Handelsregister gemäss Ziff. 2 ein, wird Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 11.12.2023 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 230726/2023 - 26.07.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007831, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 26.07.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch einmalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.08.2023 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich
    Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - ACHE GmbH (CHE-116.343.133), in Wädenswil
    - Groovemusic GmbH in Liquidation (CHE-112.392,167), in Winterthur

  • SHAB 210304/2021 - 04.03.2021
    Kategorien: Liquidation, Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005114986, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Groovemusic GmbH, in Winterthur, CHE-112.392.167, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 137 vom 17.07.2020, Publ. 1004939188).

    Firma neu:
    Groovemusic GmbH in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Spörri, Christoph Martin, von Bauma, in Bern, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 20'000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].

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