• Globella Monika Maluck

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.006.466-8
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Globella Monika Maluck

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Beratung und Verkauf im Bereich Naturkosmetik.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Globella Monika Tomasovic
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Globella Monika Maluck

    SHAB 240402/2024 - 02.04.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005998096, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Globella Monika Maluck, in Zug, CHE-112.641.689, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 210 vom 28.10.2011, S.0, Publ. 6394498). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 240112/2024 - 12.01.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004220, Handelsregister-Amt Zug

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 12.01.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, Globella Monika Maluck Betroffene Organisation: Globella Monika Maluck CHE-112.641.689 Industriestrasse 60
  • Zug Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 07.11.2023 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Globella Monika Maluck wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: ""Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist"".
    2. Die Eintragungsgebühren von CHF 235.30 werden Monika Maluck, von Uetikon am See, neu in unbekannten Aufenthaltes auferlegt.
    3. Der Betrag von CHF 235.30 ist einstweilen uneinbringlich.
    4. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.02.2024

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach
  • Zug "

  • SHAB 231107/2023 - 07.11.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000012285, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 07.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, Globella Monika Maluck Betroffene Organisation: Globella Monika Maluck CHE-112.641.689 Industriestrasse 60

  • Zug Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 07.12.2023
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach
  • Zug

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