Auskünfte zu Genossenschaft Mühlipark in Liquidation
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Über Genossenschaft Mühlipark in Liquidation
- Genossenschaft Mühlipark in Liquidation ist in der Branche «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Lengnau AG.
- Im Management sind 0 aktive Personen eingetragen.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 02.07.2025.
- Die Organisation ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-235.675.671 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
17.07.2018
Rechtsform
Genossenschaft
Rechtssitz der Firma
Lengnau (AG)
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.5.444.576-6
UID/MWST
CHE-235.675.671
Branche
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen
Firmenzweck
Beschaffung und Erhaltung von gesunden, preisgünstigen und auf die Bedürfnisse von älteren Menschen ausgerichteten Wohnungen und Wohnhäusern zur Vermietung, zum Verkauf oder zur Überlassung im Baurecht unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht und in gemeinsamer Selbsthilfe, insbesondere Förderung von Wohnungsbau im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungserlasse sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse; kann Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern sowie sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
AWB Revisionen AG Lengnau | Lengnau (AG) | 20.07.2018 | 24.02.2021 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Genossenschaft Mühlipark
- Genossenschaft Mühlihalde
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Genossenschaft Mühlipark in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006373063, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Genossenschaft Mühlipark, in Lengnau (AG), CHE-235.675.671, Genossenschaft (SHAB Nr. 233 vom 29.11.2024, Publ. 1006191402).
Firma neu:
Genossenschaft Mühlipark in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 28.05.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.05.2025, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: KK01-0000050724, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 27.06.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 27.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 27.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige Genossenschaft Mühlipark Schuldner: Genossenschaft Mühlipark CHE-235.675.671 ohne Domizil Datum der Konkurseröffnung: 11.06.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 28.05.2025 (in Rechtskraft am 11.06.2025) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). Bemerkungen:
Frühere Domiziladresse: c/o Sandra Laube, Bodenbachstrasse 2, 5426 Lengnau /kj
Publikationsnummer: UV02-0000004975, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 30.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 30.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Genossenschaft Mühlipark Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die Gesellschaft Genossenschaft Mühlipark, 5426 Lengnau AG, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 28. Mai 2025, 11:00 Uhr, aufgelöst.
- Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt des Kantons Aargau wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
- Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
- Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation) Geschäftsnummer: SZ.2025.14 Entscheiddatum: 28.05.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden. Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge, ausser der Entscheid beinhaltet vorsorgliche Massnahmen, Anweisungen an die Schuldner oder die Sicherstellung des Unterhalts (Art. 315 Abs. 1 und 2 ZPO); Ausnahmen davon richten sich nach Art. 315 Abs. 4 und 5 ZPO. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,