• Genossenschaft Mühlipark in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.5.444.576-6
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Alter der Firma

    7 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Genossenschaft Mühlipark in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Genossenschaft Mühlipark in Liquidation

    • Genossenschaft Mühlipark in Liquidation ist in der Branche «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Lengnau AG.
    • Im Management sind 0 aktive Personen eingetragen.
    • Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 02.07.2025.
    • Die Organisation ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-235.675.671 eingetragen.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Firmenzweck

    Beschaffung und Erhaltung von gesunden, preisgünstigen und auf die Bedürfnisse von älteren Menschen ausgerichteten Wohnungen und Wohnhäusern zur Vermietung, zum Verkauf oder zur Überlassung im Baurecht unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht und in gemeinsamer Selbsthilfe, insbesondere Förderung von Wohnungsbau im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungserlasse sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse; kann Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern sowie sich an ähnlichen Unternehmungen beteiligen.

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    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    AWB Revisionen AG Lengnau
    Lengnau (AG) 20.07.2018 24.02.2021

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Genossenschaft Mühlipark
    • Genossenschaft Mühlihalde
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Genossenschaft Mühlipark in Liquidation

    SHAB 250702/2025 - 02.07.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006373063, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Genossenschaft Mühlipark, in Lengnau (AG), CHE-235.675.671, Genossenschaft (SHAB Nr. 233 vom 29.11.2024, Publ. 1006191402).

    Firma neu:
    Genossenschaft Mühlipark in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 28.05.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.05.2025, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 250627/2025 - 27.06.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000050724, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 27.06.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 27.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 27.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige Genossenschaft Mühlipark Schuldner: Genossenschaft Mühlipark CHE-235.675.671 ohne Domizil Datum der Konkurseröffnung: 11.06.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 28.05.2025 (in Rechtskraft am 11.06.2025) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). Bemerkungen:
    Frühere Domiziladresse: c/o Sandra Laube, Bodenbachstrasse 2, 5426 Lengnau /kj

    SHAB 250530/2025 - 30.05.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000004975, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 30.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 30.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Genossenschaft Mühlipark Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach

  • Aarau Schweiz Beklagte Partei: Genossenschaft Mühlipark CHE-235.675.671 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Lengnau AG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Genossenschaft Mühlipark, 5426 Lengnau AG Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel In Erwägung ziehend - dass das Handelsregisteramt des Kantons Aargau mit Eingabe vom 18. Februar 2025 die Mitteilung machte, dass die Gesellschaft an einem Organisationsmangel leide, weil die Gesellschaft über keine eingetragenen Mitglieder der Verwaltung mehr verfüge, - dass der Gesellschaft mit Verfügung vom 26. Februar 2025 Gelegenheit gegeben wurde, zu dieser Mitteilung und der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen, - dass eine Stellungnahme auch innert mit Verfügung vom 14. April 2025 angesetzter Nachfrist nicht einging, - dass das Gericht auf entsprechende Mitteilung eines Organisationsmangels gestützt auf Art. 731b Abs. 1bis OR der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen kann, binnen derer der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist (Art.
  • Abs. 1bis Ziff. 1 OR), das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen (Art.
  • Abs. 1bis Ziff. 2 OR) oder die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen kann (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR), - dass die Gesellschaft mehrere Fristen verstreichen liess, weshalb sie nicht willens oder in der Lage zu sein scheint, sich vernehmen zu lassen, womit es sich rechtfertigt und verhältnismässig erscheint, die Gesellschaft androhungsgemäss infolge eines andauernden Organisationsmangels in Anwendung von Art. 731b OR aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen, - dass ausgangsgemäss die Gesellschaft die Gerichtskosten trägt (Art. 106 Abs. 1 ZPO) und mangels Antrag sowie mangels entstandener Aufwendungen keine Parteientschädigungen zuzusprechen sind, erkennt der Gerichtspräsident:
    1. Die Gesellschaft Genossenschaft Mühlipark, 5426 Lengnau AG, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 28. Mai 2025, 11:00 Uhr, aufgelöst.
    2. Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    3. Das Konkursamt des Kantons Aargau wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
    4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
    5. Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
    6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation) Geschäftsnummer: SZ.2025.14 Entscheiddatum: 28.05.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden. Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge, ausser der Entscheid beinhaltet vorsorgliche Massnahmen, Anweisungen an die Schuldner oder die Sicherstellung des Unterhalts (Art. 315 Abs. 1 und 2 ZPO); Ausnahmen davon richten sich nach Art. 315 Abs. 4 und 5 ZPO. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2025

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
  • Bad Zurzach

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