Auskünfte zu Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense
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Über Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense
- Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense mit Sitz in Tafers ist aktiv. Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense ist im Bereich «Betreiben von Pflegeheimen und stationären Einrichtungen» tätig.
- Im Management sind 8 aktive Personen eingetragen.
- Die Organisation änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 19.11.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Im Handelsregister ist die Organisation Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense unter UID CHE-246.478.962 eingetragen.
- Unternehmen mit der gleichen Adresse: Pferdeversicherungsgenossenschaft Sense, Senseera Gesundheit AG, Vinzenzhaus Tafers.
Management (8)
neueste Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans
Andreas Freiburghaus,
Armin Jungo,
Franz Schneider,
Irene Monika Reidy-Keller,
Markus Julmy
neuste Zeichnungsberechtigte
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
14.11.2025
Rechtsform
Institut
Rechtssitz der Firma
Tafers
Handelsregisteramt
FR
Handelsregister-Nummer
CH-217.3.594.752-2
UID/MWST
CHE-246.478.962
Branche
Betreiben von Pflegeheimen und stationären Einrichtungen
Firmenzweck (Originalsprache)
Der Zweck des Verbandes besteht im Betrieb und Unterhalt des Pflegeheims Maggenberg zur Beherbergung von Betagten, die wegen ihres Gesundheitszustandes der Pflege und steter Betreuung bedürfen. 2. Der Verband ist ebenfalls zuständig im Sinne des Gesetzes vom 8. September 2005 über die Hilfe und Pflege zu Hause. 3. Er fördert und koordiniert gemäss der kantonalen Gesetzgebung die Tätigkeit des Ambulanzdienstes, der Spitex Sense sowie der übrigen sozialmedizinischen Organisationen und Einrichtungen im Verbandsgebiet im Sinne eines Gesundheitsnetzes. Er schliesst dazu mit den Organisationen einen Leistungsvertrag ab. 4. Er kann Gemeinden, die nicht Mitglied sind, sowie weiteren Gemeindeverbänden und Dritten Dienste im Sinne von Art. 112, Abs. 2 GG anbieten. Diese werden in Zusammenarbeitsverträgen geregelt und müssen finanziell selbsttragend sein. 5. Der Verband kann Liegenschaften besitzen und unterhalten, die nicht dem Verbandszweck dienen. In diesem Sinne bleibt er Eigentümer des Grundstücks, welches er dem FSN, gemäss Art. 52, Abs. 2 FSNG, im Baurecht überlassen hat. 6. Der Verband kann im Sinne von Art. 56 FSNG jederzeit auf sein Eigentumsrecht an den Grundstücken, die für den Betrieb der Spitäler nötig sind, zugunsten des FSN verzichten.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| axalta Revisionen AG | Düdingen | 19.11.2025 | ||
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense
Neueste Meldungen vom Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sind nur in der Originalsprache des jeweiligen Handelsregisteramtes verfügbar. Alle Meldungen ansehen
Publikationsnummer: HR01-1006488799, Handelsregister-Amt Freiburg, (217)
Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense, in Tafers, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers, CHE-246.478.962. Institut des öffentlichen Rechts.
Statuten vom:
11.11.2010.
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über die Gemeinden des Kantons Freiburg (GG) vom 25.09.1980, Staatsratsbeschluss (SRB) 125 vom 09.06.2011.
Zweck:
1. Der Zweck des Verbandes besteht im Betrieb und Unterhalt des Pflegeheims Maggenberg zur Beherbergung von Betagten, die wegen ihres Gesundheitszustandes der Pflege und steter Betreuung bedürfen. 2. Der Verband ist ebenfalls zuständig im Sinne des Gesetzes vom 8. September 2005 über die Hilfe und Pflege zu Hause. 3. Er fördert und koordiniert gemäss der kantonalen Gesetzgebung die Tätigkeit des Ambulanzdienstes, der Spitex Sense sowie der übrigen sozialmedizinischen Organisationen und Einrichtungen im Verbandsgebiet im Sinne eines Gesundheitsnetzes. Er schliesst dazu mit den Organisationen einen Leistungsvertrag ab. 4. Er kann Gemeinden, die nicht Mitglied sind, sowie weiteren Gemeindeverbänden und Dritten Dienste im Sinne von Art. 112, Abs. 2 GG anbieten. Diese werden in Zusammenarbeitsverträgen geregelt und müssen finanziell selbsttragend sein. 5. Der Verband kann Liegenschaften besitzen und unterhalten, die nicht dem Verbandszweck dienen. In diesem Sinne bleibt er Eigentümer des Grundstücks, welches er dem FSN, gemäss Art. 52, Abs. 2 FSNG, im Baurecht überlassen hat. 6. Der Verband kann im Sinne von Art. 56 FSNG jederzeit auf sein Eigentumsrecht an den Grundstücken, die für den Betrieb der Spitäler nötig sind, zugunsten des FSN verzichten.
Organisation:
Verbandsgemeinden, Delegiertenversammlung und Vorstand.
Eingetragene Personen:
Freiburghaus Andreas, von Neuenegg, in Wünnewil-Flamatt, Vorstandsmitglied, Präsident, Kollektivunterschrift zu zweien, mit der Geschäftsleitung;
Julmy Markus, von Tafers, in Schmitten FR, Vorstandsmitglied, ohne Unterschrift;
Jungo Armin, von Düdingen, in Plaffeien, Vorstandsmitglied, ohne Unterschrift;
Modoux Michel, von Rue, in Tafers, Vorstandsmitglied, ohne Unterschrift;
Reidy Irene Monika, von Tafers, in Tentlingen, Vorstandsmitglied, ohne Unterschrift;
Sahli Ursula, von Trub, in Heitenried, Vorstandsmitglied, ohne Unterschrift;
Schneider Franz, von Thun, in Düdingen, Vorstandsmitglied, ohne Unterschrift;
Meuwly Christine Bettina, von Tafers, in Plaffeien, Geschäftsleiterin, Kollektivunterschrift zu zweien, mit dem Präsidenten;
Revisionsstelle: axalta Revisionen AG (CHE-251.456.357), in Düdingen, Revisionsstelle.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.