Alter der Firma
-Umsatz in CHF
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-Auskünfte zu Gastro Profil AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.04.1990
Löschung im Handelsregister
11.10.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Altendorf
Handelsregisteramt
SZ
Handelsregister-Nummer
CH-130.0.006.623-0
UID/MWST
CHE-109.429.545
Branche
Betreiben von Hotels und Pensionen
Firmenzweck
Betrieb von Hotels und Restaurants sowie die Erbringung von umfassenden Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gastronomie und verwandten Gebieten; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Gastro Profil AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Gastro Profil AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3098191, Handelsregister-Amt Schwyz
- Schuldnerin: Gastro Profil AG, Katrinenhof 25, 8852 Altendorf SZ
- Datum des Schlusses: 05.10.2016
Konkursamt March 8853 Lachen SZ
Publikationsnummer: 3101051, Handelsregister-Amt Schwyz, (130)
Gastro Profil AG in Liquidation, in Altendorf, CHE-109.429.545, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2013, Publ. 7050828). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts March vom 05.10.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2656697, Handelsregister-Amt Schwyz
- Schuldnerin: Gastro Profil AG, Katrinenhof 25, 8852 Altendorf SZ
- Auflagefrist Kollokationsplan: 12.02.2016 bis 03.03.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 12.02.2016 bis 22.02.2016
- Bemerkungen: Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen SZ auf Voranmeldung zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12. Februar 2016, durch Klageschrift (im Doppel) beim Einzelrichter am Bezirksgericht March, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen SZ rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht können nur nach den zutreffenden, besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit innert Frist keine Anfechtung erfolgt, werden Kollokationsplan und Inventar rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12. Februar 2016, sind beim Konkursamt March Begehren um Abtretung der Rechte gemäss Art. 260 SchKG, schriftlich einzureichen: a) zur Weiterverfolgung der uneinbringlichen und / oder bestrittenen Guthaben / Debitoren, auf deren Weiterverfolgung die Konkursverwaltung verzichtet b) zur Weiterverfolgung der Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Art. 754 ff. OR gegenüber den Organen der Gesellschaft, auf deren Weiterverfolgung die Konkursverwaltung verzichtet c) zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt March 8853 Lachen SZ