Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Gasthof Bären, B. Moser
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
30.06.2006
Löschung im Handelsregister
15.02.2017
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Oberwil bei Büren
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-073.1.017.308-0
UID/MWST
CHE-113.003.178
Branche
Betreiben von Gastronomiebetrieben
Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.
Führen eines Gastwirtschaftsbetriebes.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Gasthof Bären, B. Moser
Publikationsnummer: 3348991, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Gasthof Bären, B. Moser, in Oberwil bei Büren, CHE-113.003.178, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 56 vom 21.03.2016, Publ. 2734377). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.
Publikationsnummer: 2734377, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Gasthof Bären, B. Moser, in Oberwil bei Büren, CHE-113.003.178, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 30 vom 12.02.2016, Publ. 2663295). [gestrichen: Mit Verfügung vom 08.02.2016 hat die zuständige Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern der Beschwerde des Inhabers gegen das erstinstanzliche Konkurserkenntnis die aufschiebende Wirkung erteilt.]. Mit Entscheid vom 10.03.2016 hat die zuständige Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern das erstinstanzliche Konkurserkenntnis aufgehoben. Infolgedessen besteht das Einzelunternehmen entsprechend den früheren Eintragungen weiter.
Publikationsnummer: 2663295, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Gasthof Bären, B. Moser, in Oberwil bei Büren, CHE-113.003.178, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 27 vom 09.02.2016, Publ. 2655301). [gestrichen: Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 03.02.2016 wurde über den Inhaber dieses Einzelunternehmens mit Wirkung ab dem 03.02.2016, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet.]. Mit Verfügung vom 08.02.2016 hat die zuständige Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern der Beschwerde des Inhabers gegen das erstinstanzliche Konkurserkenntnis die aufschiebende Wirkung erteilt.