Auskünfte zu Gaiserstrasse 11 GmbH in Liquidation
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Über Gaiserstrasse 11 GmbH in Liquidation
- Gaiserstrasse 11 GmbH in Liquidation aus Appenzell Meistersrüte ist im Bereich «Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen» tätig und in Liquidation.
- Im Management sind 7 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 14.12.1999.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 24.06.2025.
- Die Firma Gaiserstrasse 11 GmbH in Liquidation ist unter der UID CHE-105.340.544 eingetragen.
Management (7)
Geschäftsleitung
Hansjörg Mösli-Molitor,
Erwin Hans Hörler-Zürcher,
Roman Schiegg
neuste Zeichnungsberechtigte
Hansjörg Mösli-Molitor,
Erwin Hans Hörler-Zürcher,
Roman Schiegg
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
14.12.1999
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Appenzell
Handelsregisteramt
AI
Handelsregister-Nummer
CH-310.4.001.106-0
UID/MWST
CHE-105.340.544
Branche
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen
Firmenzweck
Kauf, Ueberbauung, Verkauf Stockwerkeigentum Grundstück Nr. 196, Gaiserstrasse 11 in Appenzell. Die Gesellschaft ist berechtigt, Liegenschaften und Wertschriften zu erwerben, zu verwalten und zu veräussern, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder mit solchen zu fusionieren, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten; kann im übrigen alle Geschäfte eingehen oder Verträge abschliessen, die bestimmt oder geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Gaiserstrasse 11 GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Gaiserstrasse 11 GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: KK01-0000050574, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 24.06.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAI 26.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 24.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt Appenzell, Marktgasse 2, 9050 Appenzell Vorläufige Konkursanzeige Gaiserstrasse 11 GmbH in Liquidation Schuldner: Gaiserstrasse 11 GmbH in Liquidation CHE-105.340.544 Nollisweid 53
konkursamt@ai.ch
Publikationsnummer: HR02-1006363588, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh., (310)
Gaiserstrasse 11 GmbH, in Appenzell, CHE-105.340.544, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 236 vom 03.12.2021, Publ. 1005348781).
Firma neu:
Gaiserstrasse 11 GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des Präsidenten als Einzelrichter des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 09.05.2025, wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: UV04-0000001542, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 12.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht des Kantons Appenzell Innerrhoden, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Gerichtsentscheid: Gerichtsentscheid Gestützt auf Art. 141 ZPO wird der Entscheid E 62-2025 der Gaiserstrasse 11 GmbH mittels Veröffentlichung auszugsweise*) im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zugestellt: Entscheid vom 9. Mai 2025 in Sachen Gaiserstrasse 11 GmbH, mit Sitz in Appenzell, CHE-105.340.544 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft Entscheid: 1. Die Gaiserstrasse 11 GmbH wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Das Konkursamt des Kantons Appenzell I.Rh. wird mit der Durchführung der Liquidation betraut. 2. Die Gerichtskosten von CHF 1'000.00 werden der Gesellschaft auferlegt. Die zusätzliche Entscheidgebühr für die vollständige Ausfertigung des Entscheids beträgt CHF 500.00. Bezirksgericht Appenzell I.Rh. * Der vollständige Entscheid E 62-2025 kann nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell abgeholt werden. Rechtsmittel: Eine schriftliche Begründung des Entscheides ist durch das Gericht nachzuliefern, wenn eine Partei dies innert zehn Tagen seit der Eröffnung schriftlich verlangt. Wird keine
Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides mit Berufung (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht für das summarische
Verfahren (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.