• GAFF Industrietechnik AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-140.4.003.339-1
    Branche: Handel (Maschinen)

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    SHAB 231114/2023 - 14.11.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung des Firmenzwecks

    Publikationsnummer: HR02-1005884701, Handelsregister-Amt Wallis, (600)

    GAFF Filtertechnik AG, in Brig-Glis, CHE-115.360.235, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 89 vom 10.05.2021, Publ. 1005176131).

    Statutenänderung:
    03.11.2023.

    Firma neu:
    GAFF Industrietechnik AG.

    Zweck neu:
    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Ingenieurdienstleistungen, Produktion, Verkauf, Instandhaltung und Handel mit Industriefiltern, 3-D Drucktechnik und erneuerbarer Energie (Wärmepumpen, Solartechnik usw.). Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Im Weiteren kann die Gesellschaft Lizenzen, Konzessionen und Rechte erwerben und verwerten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.

    Mitteilungen neu:
    Die Mitteilungen der Verwaltung an die Aktionäre erfolgen mit einfachem Brief.

    Vinkulierung neu:
    Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. [gestrichen: Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden;
    die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.
    ]. [Die übrigen Änderungen betreffen die publikationspflichtigen Tatsachen nicht.]

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