• G. SZABÓ

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.011.939-5
    Branche: Herstellung medizinischer Güter

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu G. SZABÓ

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung medizinischer Güter

    Firmenzweck

    Fabrikation und Entwicklung von zahntechnischen Artikeln aller Art.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: G. SZABÓ

    SHAB 251027/2025 - 27.10.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006467763, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    G. SZABÓ, in Steinhausen, CHE-273.806.833, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 62 vom 28.03.2024, Publ. 1005996903). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 250723/2025 - 23.07.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000005380, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 23.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, G. SZABÓ Betroffene Organisation: G. SZABÓ CHE-273.806.833 Sumpfstrasse 24
  • Steinhausen Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 22.04.2025 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen G. SZABO wird gestützt auf Art. 934a Abs. 1 OR von Amtes wegen aus dem Handelsregister gelöscht, weil es über kein gültiges Rechtsdomizil mehr verfügt. Die entsprechende Eintragung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung vorgenommen.
    2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Eintragung entstehenden Gebühren und Kosten von CHF 295.80 werden dem Inhaber auferlegt.
    3. Die Gebühr dieser Verfügung beträgt CHF 130.00 und wird dem Inhaber auferlegt.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht wird gestützt auf Art. 940 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen ab Publikation, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.08.2025

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach
  • Zug

  • SHAB 250422/2025 - 22.04.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000017219, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 22.04.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, G. SZABÓ Betroffene Organisation: G. SZABÓ CHE-273.806.833 Sumpfstrasse 24

  • Steinhausen Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.05.2025
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach
  • Zug

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