• Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.7.909.073-1
    Branche: Betreiben von Pensionskassen

    Alter der Firma

    67 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

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    Über Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    • Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation hat den Sitz in Aarau, ist in Liquidation und im Bereich «Betreiben von Pensionskassen» tätig.
    • Die Organisation wurde am 30.06.1956 gegründet und hat 7 Personen im Management.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 28.09.2021.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-109.733.629.
    • Hans und Lina Blattner-Stiftung, Kulturstiftung der Credit Suisse Aargau haben die gleiche Adresse wie Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Pensionskassen

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    Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterin und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall und in besonderen Notlagen.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    KPMG AG
    Zürich 06.11.2007

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank
    • Pensionsfonds der Allgemeinen Aargauischen Ersparniskasse
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    SHAB 210928/2021 - 28.09.2021
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: LS05-0000002114, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Liquidationsschuldenrufe Unterrubrik: Liquidationsschuldenruf einer Stiftung Publikationsdatum: SHAB 28.09.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 24.09.2021, 27.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.09.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Im Auftrag von: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq. c/o VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Liquidationsschuldenruf Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

  • Veröffentlichung Aufgelöstes Unternehmen: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation CHE-109.733.629 c/o: Neue Aargauer Bank Bahnhofstrasse 49 5000 Aarau Auflösung durch: BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Beschlussdatum: 18.05.2021 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Publikation nach Art. 58 ZGB i.V.m. Art. 913 Abs. 1 und Art. 742 Abs. 2 OR. EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Verfügung der BVG - und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) vom 18. Mai 2021 betreffend Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank mit Sitz in Aarau, Aufhebung und Liquidationseröffnung per 3
    1. Dezember 2020. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 4., 5. und 10. Februar 2021 hat der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank die Gesamtliquidation der Stiftung beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Destinatäre der Fürsorgestiftung im Zuge der Integration von der NAB in eine Gesellschaft der Credit Suisse Group übertreten, und dass sämtliche Mittel an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) überwiesen werden, gemäss vom Stiftungsrat beschlossenem Verteilplan an die Destinatäre verteilt werden, oder zur Bildung von Rückstellungen zur Abwicklung der Liquidation verwendet werden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Mit Zirkularbeschluss vom 27. November 2020 hat sich der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) bereit erklärt, einen allfälligen negativen Restsaldo der Liquidationskosten für die Stiftung zu tragen. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 26. März, 14., 15., 20. und 22. April 2021 haben sämtliche Stiftungsräte dem Verfügungsentwurf der BVSA unter Vorbehalt von beantragten Formulierungsänderungen betreffend dem Einsatz des Liquidators und betreffend dem Liquidationsdomizil zugestimmt. Der Stiftungsrat hat beschlossen, für die von der Credit Suisse übernommenen Mitarbeiter der NAB eine Pauschalzahlung in der Höhe von CHF 800'000 an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group zu leisten und eine Reserve von CHF 500'000 für die Liquidationskosten zu bilden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Die restlichen Stiftungsmittel werden gemäss vom Stiftungsrat beschlossenen Verteilkriterien verteilt. Nach der erwähnten Verteilung der Mittel und Abschluss der Liquidationsverfahrens wird die Stiftung voraussichtlich vermögenslos sein. Das Einverständnis der Stifterfirma zur Gesamtliquidation der Stiftung geht implizit aus dem Protokoll des Verwaltungsrats der Stifterfirma vom 26. November 2020 hervor. Der Zweck ist damit unerreichbar geworden und kann auch mit einer Änderung der Urkunde nicht mehr aufrechterhalten werden. Die BVSA hat entsprechend folgendes verfügt: (1.) Die Voraussetzungen für die Aufhebung sind erfüllt; (2.) Herr Dr. iur. Erich Peter, von Basel, in Winterthur, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich wird mit Einzelunterschrift als Liquidator eingesetzt und die Unterschriftsberechtigung der Stiftungsratsmitglieder und der Geschäftsführerinnen wird aufgehoben; (3.) Das Liquidationsdomizil der Stiftung lautet wie folgt: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq., c/o , VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich; (4.) Die Bilanz per 31. Dezember 2020 der Stiftung gilt gleichzeitig als Liquidationseröffnungsbilanz; (5.) Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, ersucht, die erforderlichen Eintragungen und Publikationen vorzunehmen; (6.) Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche der «Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation» mit Sitz in Aarau von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, und nach Eintrag des Namenszusatzes «in Liquidation» und Eintrag des Liquidators im Handelsregister, ist zur Wahrung der Rechte und Interessen sämtlicher Destinatäre sowie allfälliger Gläubiger die vorliegende Verfügung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Liquidator zu publizieren. Dies hat in Verbindung mit dem dreimaligen Schuldenruf zu erfolgen; (7.) Nach Fristablauf im Schuldenruf hat der Liquidator der BVSA schriftlich mitzuteilen, ob innert Frist Forderungen angemeldet wurden und wie allfällige Forderungsanmeldungen erledigt wurden. Für Fragen zu und für die volle Einsichtnahme in die Verfügung der BVSA vom 18. Mai 2021 steht der Liquidator, Dr. Erich Peter, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich, gerne zur Verfügung. Frist: 30 Tage ab dem letzten Veröffentlichungsdatum Ablauf der Frist: 28.10.2021 Kontaktstelle:

    VIALEX Rechtsanwälte AG, Dr. Erich Peter Pfingstweidstrasse 31,
  • Zürich

  • SHAB 210927/2021 - 27.09.2021
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: LS05-0000002109, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Liquidationsschuldenrufe Unterrubrik: Liquidationsschuldenruf einer Stiftung Publikationsdatum: SHAB 27.09.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 24.09.2021, 28.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.09.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Im Auftrag von: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq. c/o VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Liquidationsschuldenruf Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

  • Veröffentlichung Aufgelöstes Unternehmen: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation CHE-109.733.629 c/o: Neue Aargauer Bank Bahnhofstrasse 49 5000 Aarau Auflösung durch: BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Beschlussdatum: 18.05.2021 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Publikation nach Art. 58 ZGB i.V.m. Art. 913 Abs. 1 und Art. 742 Abs. 2 OR. EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Verfügung der BVG - und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) vom 18. Mai 2021 betreffend Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank mit Sitz in Aarau, Aufhebung und Liquidationseröffnung per 3
    1. Dezember 2020. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 4., 5. und 10. Februar 2021 hat der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank die Gesamtliquidation der Stiftung beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Destinatäre der Fürsorgestiftung im Zuge der Integration von der NAB in eine Gesellschaft der Credit Suisse Group übertreten, und dass sämtliche Mittel an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) überwiesen werden, gemäss vom Stiftungsrat beschlossenem Verteilplan an die Destinatäre verteilt werden, oder zur Bildung von Rückstellungen zur Abwicklung der Liquidation verwendet werden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Mit Zirkularbeschluss vom 27. November 2020 hat sich der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) bereit erklärt, einen allfälligen negativen Restsaldo der Liquidationskosten für die Stiftung zu tragen. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 26. März, 14., 15., 20. und 22. April 2021 haben sämtliche Stiftungsräte dem Verfügungsentwurf der BVSA unter Vorbehalt von beantragten Formulierungsänderungen betreffend dem Einsatz des Liquidators und betreffend dem Liquidationsdomizil zugestimmt. Der Stiftungsrat hat beschlossen, für die von der Credit Suisse übernommenen Mitarbeiter der NAB eine Pauschalzahlung in der Höhe von CHF 800'000 an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group zu leisten und eine Reserve von CHF 500'000 für die Liquidationskosten zu bilden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Die restlichen Stiftungsmittel werden gemäss vom Stiftungsrat beschlossenen Verteilkriterien verteilt. Nach der erwähnten Verteilung der Mittel und Abschluss der Liquidationsverfahrens wird die Stiftung voraussichtlich vermögenslos sein. Das Einverständnis der Stifterfirma zur Gesamtliquidation der Stiftung geht implizit aus dem Protokoll des Verwaltungsrats der Stifterfirma vom 26. November 2020 hervor. Der Zweck ist damit unerreichbar geworden und kann auch mit einer Änderung der Urkunde nicht mehr aufrechterhalten werden. Die BVSA hat entsprechend folgendes verfügt: (1.) Die Voraussetzungen für die Aufhebung sind erfüllt; (2.) Herr Dr. iur. Erich Peter, von Basel, in Winterthur, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich wird mit Einzelunterschrift als Liquidator eingesetzt und die Unterschriftsberechtigung der Stiftungsratsmitglieder und der Geschäftsführerinnen wird aufgehoben; (3.) Das Liquidationsdomizil der Stiftung lautet wie folgt: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq., c/o , VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich; (4.) Die Bilanz per 31. Dezember 2020 der Stiftung gilt gleichzeitig als Liquidationseröffnungsbilanz; (5.) Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, ersucht, die erforderlichen Eintragungen und Publikationen vorzunehmen; (6.) Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche der «Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation» mit Sitz in Aarau von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, und nach Eintrag des Namenszusatzes «in Liquidation» und Eintrag des Liquidators im Handelsregister, ist zur Wahrung der Rechte und Interessen sämtlicher Destinatäre sowie allfälliger Gläubiger die vorliegende Verfügung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Liquidator zu publizieren. Dies hat in Verbindung mit dem dreimaligen Schuldenruf zu erfolgen; (7.) Nach Fristablauf im Schuldenruf hat der Liquidator der BVSA schriftlich mitzuteilen, ob innert Frist Forderungen angemeldet wurden und wie allfällige Forderungsanmeldungen erledigt wurden. Für Fragen zu und für die volle Einsichtnahme in die Verfügung der BVSA vom 18. Mai 2021 steht der Liquidator, Dr. Erich Peter, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich, gerne zur Verfügung. Frist: 30 Tage ab dem letzten Veröffentlichungsdatum Ablauf der Frist: 28.10.2021 Kontaktstelle:

    VIALEX Rechtsanwälte AG, Dr. Erich Peter Pfingstweidstrasse 31,
  • Zürich

  • SHAB 210924/2021 - 24.09.2021
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: LS05-0000002088, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Liquidationsschuldenrufe Unterrubrik: Liquidationsschuldenruf einer Stiftung Publikationsdatum: SHAB 24.09.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 27.09.2021, 28.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.09.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Im Auftrag von: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq. c/o VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Liquidationsschuldenruf Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    1. Veröffentlichung Aufgelöstes Unternehmen: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation CHE-109.733.629 c/o: Neue Aargauer Bank Bahnhofstrasse 49 5000 Aarau Auflösung durch: BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Beschlussdatum: 18.05.2021 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Publikation nach Art. 58 ZGB i.V.m. Art. 913 Abs. 1 und Art. 742 Abs. 2 OR. EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Verfügung der BVG - und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) vom 18. Mai 2021 betreffend Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank mit Sitz in Aarau, Aufhebung und Liquidationseröffnung per 3
      1. Dezember 2020. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 4., 5. und 10. Februar 2021 hat der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank die Gesamtliquidation der Stiftung beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Destinatäre der Fürsorgestiftung im Zuge der Integration von der NAB in eine Gesellschaft der Credit Suisse Group übertreten, und dass sämtliche Mittel an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) überwiesen werden, gemäss vom Stiftungsrat beschlossenem Verteilplan an die Destinatäre verteilt werden, oder zur Bildung von Rückstellungen zur Abwicklung der Liquidation verwendet werden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Mit Zirkularbeschluss vom 27. November 2020 hat sich der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) bereit erklärt, einen allfälligen negativen Restsaldo der Liquidationskosten für die Stiftung zu tragen. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 26. März, 14., 15., 20. und 22. April 2021 haben sämtliche Stiftungsräte dem Verfügungsentwurf der BVSA unter Vorbehalt von beantragten Formulierungsänderungen betreffend dem Einsatz des Liquidators und betreffend dem Liquidationsdomizil zugestimmt. Der Stiftungsrat hat beschlossen, für die von der Credit Suisse übernommenen Mitarbeiter der NAB eine Pauschalzahlung in der Höhe von CHF 800'000 an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group zu leisten und eine Reserve von CHF 500'000 für die Liquidationskosten zu bilden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Die restlichen Stiftungsmittel werden gemäss vom Stiftungsrat beschlossenen Verteilkriterien verteilt. Nach der erwähnten Verteilung der Mittel und Abschluss der Liquidationsverfahrens wird die Stiftung voraussichtlich vermögenslos sein. Das Einverständnis der Stifterfirma zur Gesamtliquidation der Stiftung geht implizit aus dem Protokoll des Verwaltungsrats der Stifterfirma vom 26. November 2020 hervor. Der Zweck ist damit unerreichbar geworden und kann auch mit einer Änderung der Urkunde nicht mehr aufrechterhalten werden. Die BVSA hat entsprechend folgendes verfügt: (1.) Die Voraussetzungen für die Aufhebung sind erfüllt; (2.) Herr Dr. iur. Erich Peter, von Basel, in Winterthur, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich wird mit Einzelunterschrift als Liquidator eingesetzt und die Unterschriftsberechtigung der Stiftungsratsmitglieder und der Geschäftsführerinnen wird aufgehoben; (3.) Das Liquidationsdomizil der Stiftung lautet wie folgt: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq., c/o , VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich; (4.) Die Bilanz per 31. Dezember 2020 der Stiftung gilt gleichzeitig als Liquidationseröffnungsbilanz; (5.) Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, ersucht, die erforderlichen Eintragungen und Publikationen vorzunehmen; (6.) Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche der «Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation» mit Sitz in Aarau von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, und nach Eintrag des Namenszusatzes «in Liquidation» und Eintrag des Liquidators im Handelsregister, ist zur Wahrung der Rechte und Interessen sämtlicher Destinatäre sowie allfälliger Gläubiger die vorliegende Verfügung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Liquidator zu publizieren. Dies hat in Verbindung mit dem dreimaligen Schuldenruf zu erfolgen; (7.) Nach Fristablauf im Schuldenruf hat der Liquidator der BVSA schriftlich mitzuteilen, ob innert Frist Forderungen angemeldet wurden und wie allfällige Forderungsanmeldungen erledigt wurden. Für Fragen zu und für die volle Einsichtnahme in die Verfügung der BVSA vom 18. Mai 2021 steht der Liquidator, Dr. Erich Peter, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich, gerne zur Verfügung. Frist: 30 Tage ab dem letzten Veröffentlichungsdatum Ablauf der Frist: 28.10.2021 Kontaktstelle:

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    Trefferliste

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