• Francois Müller

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.789.921-8
    Branche: Betreiben von Bars

    Meldungen

    SHAB 220502/2022 - 02.05.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005462496, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Francois Müller, in Luzern, CHE-109.271.497, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 52 vom 17.03.2009, S.9, Publ. 4929810). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 220216/2022 - 16.02.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002880, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 16.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Francois Müller Betroffene Organisation: Francois Müller CHE-109.271.497 Klosterstrasse 5

  • Luzern Ausgangslage:
    1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
    2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 08.12.2021, 09.12.2021 und 10.12.2021 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
    3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen Francois Müller, mit Sitz in Luzern (CHE-109.271.497), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
      4. Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
        1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.03.2022

        Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
      5. Luzern

  • SHAB 211210/2021 - 10.12.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000004984, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 10.12.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 08.12.2021, 09.12.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Francois Müller

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Francois Müller CHE-109.271.497 Klosterstrasse 5 6003 Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
  • Luzern

  • SHAB 211209/2021 - 09.12.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000004945, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 09.12.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 08.12.2021, 10.12.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Francois Müller

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Francois Müller CHE-109.271.497 Klosterstrasse 5 6003 Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
  • Luzern

  • SHAB 211208/2021 - 08.12.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000004904, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 08.12.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 09.12.2021, 10.12.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Francois Müller

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Francois Müller CHE-109.271.497 Klosterstrasse 5 6003 Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR). Frist: 30 Tage
      Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
    2. Luzern

    SHAB 52/2009 - 17.03.2009
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 4929810, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Francois Müller, in Luzern, CH-100.1.789.921-8, Klosterstrasse 5, 6003 Luzern, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Betrieb einer Bar. Eintragung von Amtes wegen nach Art. 152 Abs. 1 HRegV.

    Eingetragene Personen:
    Müller, Francois, von Luzern und Ettiswil, in Luzern, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

    Title
    Bestätigen