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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.11.1998
Löschung im Handelsregister
30.07.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Schöftland
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.019.291-3
UID/MWST
CHE-100.979.420
Branche
Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens
Firmenzweck
Erbringen von Dienstleistungen, die das Wohlbefinden des Menschen im Einklang mit der Natur fördern; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- FLS BioBau GmbH
- B&S BioBau GmbH
- B.&S. Oeko-Bau GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: FLS BioBau GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 4186125, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: FLS BioBau GmbH, 5040 Schöftland
- Konkurseröffnung: 02.03.2018
- Konkurseinstellung: 05.04.2018
- Frist für Kostenvorschuss: 07.05.2018
- Kostenvorschuss: CHF 4'000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
- Bemerkungen: Die Gesellschaft hat ihr früheres Domizil am Sägeweg 2, Schöftland, eingebüsst. Mit Verfügung des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 26.01.2018 (in Rechtskraft am 02.03.2018) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./kj
Konkursamt Aargau Amtsstelle Oberentfelden 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: 4097877, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: FLS BioBau GmbH, 5040 Schöftland
- Datum der Konkurseröffnung: 02.03.2018 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später.
- Bemerkungen: Die Gesellschaft hat ihr früheres Domizil am Sägeweg 2, Schöftland, eingebüsst. Mit Verfügung des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 26.01.2018 (in Rechtskraft am 02.03.2018) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./kj
Konkursamt Aargau Amtsstelle Oberentfelden 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: 4024527, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Entscheid vom 26. Januar 2018 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiber Brunner Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin FLS BioBau GmbH, ohne Domizil Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR) Der Präsident erkennt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab Freitag, 26. Januar 2018, 16.00 Uhr, aufgelöst. 2. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 26. Januar 2018
Handelsgericht des Kantons Aargau,
- Kammer