Auskünfte zu FineART.Style GmbH in Liquidation
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Über FineART.Style GmbH in Liquidation
- FineART.Style GmbH in Liquidation mit Sitz in Klingnau ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Durchführung von Fotografie, Betreibung von Fotolabors und 3D-Dienstleistungen». FineART.Style GmbH in Liquidation ist in Liquidation.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Im Handelsregister eingetragen wurde die Firma am 07.11.2022.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 23.12.2025.
- Die Firma ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-325.077.368 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.11.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Klingnau
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.451.921-8
UID/MWST
CHE-325.077.368
Branche
Durchführung von Fotografie, Betreibung von Fotolabors und 3D-Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Einkauf, die Herstellung und den Vertrieb von Fotografien, audiovisuellen Informations- und Multimediaprodukten und das Betreiben eines Online-Shops. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- FineART.Style GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: FineART.Style GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: KK01-0000058430, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 23.12.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 23.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 23.12.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige FineART.Style GmbH Schuldner: FineART.Style GmbH CHE-325.077.368
02.12.2025) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./DBo
Publikationsnummer: HR02-1006514768, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
FineART.Style GmbH, in Klingnau, CHE-325.077.368, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 139 vom 22.07.2025, Publ. 1006391260).
Firma neu:
FineART.Style GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 17.11.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 17.11.2025, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000005601, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 21.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen FineART.Style GmbH Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die Gesellschaft FineART.Style GmbH, 5313 Klingnau, wird mit Wirkung ab Montag, 17. November 2025, 11:00 Uhr, aufgelöst.
- Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt des Kantons Aargau wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
- Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
- Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Bad Zurzach, 17. November 2025 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2025.68 Entscheiddatum: 27.11.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden. Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge, ausser der Entscheid beinhaltet vorsorgliche Massnahmen, Anweisungen an die Schuldner oder die Sicherstellung des Unterhalts (Art. 315 Abs. 1 und 2 ZPO); Ausnahmen davon richten sich nach Art. 315 Abs. 4 und 5 ZPO. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 01.12.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.