• filmpartner.ch GmbH

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.044.732-7
    Branche: Produktion, Verleih und Vertrieb von Filmen

    Alter der Firma

    13 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu filmpartner.ch GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

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    Über filmpartner.ch GmbH

    • filmpartner.ch GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Uitikon Waldegg. filmpartner.ch GmbH gehört zur Branche «Produktion, Verleih und Vertrieb von Filmen» und ist aktuell aktiv.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 31.03.2011.
    • Am 13.04.2021 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma filmpartner.ch GmbH lautet CHE-270.163.499.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Produktion, Verleih und Vertrieb von Filmen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Verlag von Publikationen und Informationswerken über verschiedene Medienkanäle, insbesondere zur Verbreitung von Informationen über Firmen und Institutionen jeglicher Art sowie den Verkauf von Videoproduktionen, Online-Marketing, Social Media-Marketing und ähnlicher Dienstleistungen. Die Gesellschaft bezweckt zudem Tätigkeiten im Bereich Internetmarketing im In- und Ausland sowie die Erstellung von Video- und Filmmaterial, inklusive Konzeption, Grafik und Vermarktung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: filmpartner.ch GmbH

    SHAB 210413/2021 - 13.04.2021
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005147297, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    filmpartner.ch GmbH, in Zürich, CHE-270.163.499, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 188 vom 30.09.2019, Publ. 1004726166).

    Statutenänderung:
    31.03.2021.

    Sitz neu:
    Uitikon.

    Domizil neu:
    Ringlikerstrasse 6, 8142 Uitikon Waldegg.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Pepi, Stephan, von Zürich, in Uitikon, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: in Zürich].

    SHAB 210223/2021 - 23.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000001863, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 23.02.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 23.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Entscheid betreffend Organisationsmangel filmpartner.ch GmbH Klagende Partei: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, Postfach, 8022 Zürich Beklagte Partei: filmpartner.ch GmbH CHE-270.163.499 Auhofstrasse 2

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid: HE210039 Verfügung vom 18. Februar 2021
    1. Das Doppel des Gesuchs vom 16. Februar 2021 (act. 1) wird der Gesuchsgegnerin zugestellt.
    2. Der Gesuchsgegnerin wird eine einmalige Frist bis 6. April 2021 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche gegen das Gesuch sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR).
    3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien. (....) Entscheiddatum: 18.02.2021

    Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht Die Gerichtsschreiberin
    D. Solinger

  • SHAB 210113/2021 - 13.01.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000003978, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 13.01.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 153a Abs. 3 aHRegV, filmpartner.ch GmbH Betroffene Organisation: filmpartner.ch GmbH CHE-270.163.499 Auhofstrasse 2

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a aHRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b aHRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungsoder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 aOR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.02.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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