Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Fast Casual GmbH in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
05.06.1998
Löschung im Handelsregister
19.06.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Basel
Handelsregisteramt
BS
Handelsregister-Nummer
CH-130.0.009.628-1
UID/MWST
CHE-102.747.458
Branche
Verwaltung von Gastronomiebetrieben
Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.
Beratung, den Betrieb, Kauf und Verkauf von Hotels und Gastgewerbebetrieben aller Art. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss der Geschäftsführung Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Fast Casual GmbH
- Püpü GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Fast Casual GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3583607, Handelsregister-Amt Basel-Stadt
- Schuldnerin: Fast Casual GmbH, Steinentorstrasse 35, 4051 Basel
- Datum des Schlusses: 13.06.2017
Konkursamt Basel-Stadt 4051 Basel
Publikationsnummer: 3587467, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)
Fast Casual GmbH in Liquidation, in Basel, CHE-102.747.458, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 229 vom 26.11.2014, Publ. 1842753). Das Konkursverfahren wurde vom Zivilgericht Basel-Stadt am 13.06.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird daher von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3373359, Handelsregister-Amt Basel-Stadt
- Schuldnerin: Fast Casual GmbH, Steinentorstrasse 35, 4051 Basel
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Der Kollokationsplan sowie das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern innert Frist beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Zivilgericht, Beschwerden gegen das Inventar bei der Aufsichtsbehörde über das Konkursamt anhängig zu machen.
Konkursamt Basel-Stadt 4051 Basel