• F. Ramadani AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-241.3.003.429-2
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Meldungen

    SHAB 240315/2024 - 15.03.2024
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB01-0000003544, Handelsregister-Amt Solothurn

    "Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Publikationsdatum: SHAB, KABSO 15.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.03.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Steigerungsobjekte: Grundbuch Luterbach Nr. 724, 493 m2, mit Wohnhaus Nr. 54 an der Jurastrasse, Katasterwert Fr. 167'300.00, Gebäudeversicherung Fr. 524'150.00, betreibungsamtliche Schatzung Fr. 813'000.00 Angaben zur Steigerung 08.07.2024 um 09:00 Uhr, Hotel H4 Solothurn, Schänzlistrasse 5, 4500 Solothurn, Seminarraum ""Viktor"" (Parterre) Angaben zur Auflage: Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Eingabefrist: 10.04.2024 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 06.05.2024 bis 16.05.2024 Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn
    Bemerkungen: Die Verwertung wird von einer Gläubigerin mit gesetzlichem Pfandrecht sowie von der
    Grundpfandgläubigerin verlangt "

  • SHAB 240315/2024 - 15.03.2024
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB01-0000003548, Handelsregister-Amt Solothurn

    "Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Publikationsdatum: SHAB, KABSO 15.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.03.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Steigerungsobjekte: Grundbuch Luterbach Nr. 2385, 871 m 2 , Wohnhäuser Nrn. 54a und 54b sowie Garage Nr. 54c, Jurastrasse, Katasterwert CHF 414'900.00, Gebäudeversicherung CHF 479'082.00 (Wohnhaus Nr. 54a), CHF 479'082.00 (Wohnhaus Nr. 54b) und CHF 31'604.00 (Garage Nr. 54c), betreibungsamtliche Schatzung CHF 1'671'875.00 Angaben zur Steigerung 08.07.2024 um 10:30 Uhr, Hotel H4 Solothurn, Schänzlistrasse 5, 4500 Solothurn, Seminarraum ""Viktor"" (Parterre) Angaben zur Auflage: Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4500 Solothurn Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Eingabefrist: 10.04.2024 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 06.05.2024 bis 16.05.2024 Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn
    Bemerkungen: Die Verwertung wird von mehreren Gläubigern mit einem gesetzlichen Pfandrecht sowie
    von der Grundpfandgläubigerin verlangt. "

  • SHAB 240315/2024 - 15.03.2024
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB01-0000003543, Handelsregister-Amt Solothurn

    "Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Publikationsdatum: SHAB, KABSO 15.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.03.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Steigerungsobjekte: GB Solothurn Nr. 1214, 202 m2, Rossmarktplatz mit Geschäftshaus Nr. 14, Katasterwert Fr. 506'800.00, Gebäudeversicherung Fr. 1'122'300.00, Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 1'400'000.00 Angaben zur Steigerung 08.07.2024 um 14:00 Uhr, Hotel H4 Solothurn, Schänzlistrasse 5, 4500 Solothurn, Seminarraum ""Viktor"" Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Eingabefrist: 10.04.2024 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 06.05.2024 bis am 16.05.2024 Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn
    Bemerkungen: Die Verwertung wird von einer Grundpfandgläubigerin mit gesetzlichem Pfandrecht, der Grundpfandgläubigerin im
    1. bis 4. Rang sowie von diversen Pfändungsgläubigern
      verlangt. "

  • SHAB 240313/2024 - 13.03.2024
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000055780, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABSO 13.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 13.03.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Zahlungsbefehl F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Gläubiger: Staat Solothurn, Betriebswirtschaftliche Dienste FD Barfüssergasse 24
  • Solothurn Vertreter: Amt für Finanzen Barfüssergasse 24
  • Solothurn Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 12.03.2024 Forderungen: CHF 31.60 nebst Zins zu 3.00 % seit 31.12.2023 CHF 50.00 Mahngebühren zu RG Nr. 90550852 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Rechnung 0090550852, vom 01.12.2023, Gebühren und Auslagen Grundbuchamt Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen. Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn Bemerkungen:
    GB Luterbach Nr. 2385

  • SHAB 240307/2024 - 07.03.2024
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000055514, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABSO 07.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 07.03.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Zahlungsbefehl F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Gläubiger: Staat Solothurn, Betriebswirtschaftliche Dienste FD Barfüssergasse 24
  • Solothurn Vertreter: Amt für Finanzen Barfüssergasse 24
  • Solothurn Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 20.12.2023 Forderungen: CHF 256.21 nebst Zins zu 3.00 % seit 18.10.2023 CHF 50.00 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Beleg-Nr. 0012164388, Rechnung 0090527025 vom 18.09.2023 Gebühren GBSO Beleg-Nr. 0014007101, Rechnung 0090527025 vom 18.09.2023 Mahngebühren zu RG Nr. 90527025 Fälligkeit 13.01.2024 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn

  • SHAB 230804/2023 - 04.08.2023
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB01-0000003193, Handelsregister-Amt Solothurn

    "Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Publikationsdatum: SHAB, KABSO 04.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 04.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Steigerungsobjekte: Grundbuch Solothurn Nr. 2353, 236 m2, Kreuzackergasse mit Wohnhaus Nr. 1 und Nr. 3, Katasterwert Fr. 414'300.00, Gebäudeversicherung Wohnhaus Nr. 1 Fr. 502'300.00, Wohnhaus Nr. 3 Fr. 626'200.00, Betreibungsamtliche Schätzung Fr. 1'420'000.00 Angaben zur Steigerung 26.10.2023 um 14:00 Uhr, Hotel H4 Solothurn, Schänzlistrasse 5, 4500 Solothurn, Seminarraum ""Viktor"" Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Eingabefrist: 24.08.2023 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 05.09.2023 bis am 14.09.2023 Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn Bemerkungen:
    Die Verwertung wird von der Grundpfandgläubigerin im
    1. bis 7. Rang verlangt. "

  • SHAB 230331/2023 - 31.03.2023
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000041384, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 31.03.2023 Zusätzliche Publikationen: KABSO 31.03.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 31.03.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Zahlungsbefehl F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Gläubiger: Spar- und Leihkasse Bucheggberg AG CHE-105.971.816 Hauptstrasse 69
  • Lüterswil Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 18.01.2023 Forderungen: CHF 552'425.00 nebst Zins zu 5 % seit 01.01.2023 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Grundbuch Luterbach Nr. 724 Forderung aus Basisverträgen (Hypotheken) und Schuldbriefe aufgrund Vergleichsvereinbarung vom 10.06.2021 Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- oder Pachtzinsforderungen nach Art. 152 Abs. 2 SchKG Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn

  • SHAB 230331/2023 - 31.03.2023
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000041385, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 31.03.2023 Zusätzliche Publikationen: KABSO 31.03.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 31.03.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Zahlungsbefehl F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Gläubiger: Spar- und Leihkasse Bucheggberg AG CHE-105.971.816 Hauptstrasse 69
  • Lüterswil Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 18.01.2023 Forderungen: CHF 1'324'600.00 nebst Zins zu 5 % seit 01.01.2023 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Grundbuch Luterbach Nr. 2385 Forderung aus Basisverträgen (Hypotheken) und Schuldbriefe aufgrund Vergleichsvereinbarung vom 10.06.2021 Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- oder Pachtzinsforderungen nach Art. 152 Abs. 2 SchKG Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn

  • SHAB 230331/2023 - 31.03.2023
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000041383, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 31.03.2023 Zusätzliche Publikationen: KABSO 31.03.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 31.03.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn Zahlungsbefehl F. Ramadani AG Schuldner: F. Ramadani AG CHE-110.193.800 Kreuzackergasse 3

  • Solothurn Gläubiger: Spar- und Leihkasse Bucheggberg AG CHE-105.971.816 Hauptstrasse 69
  • Lüterswil Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 18.01.2023 Forderungen: CHF 807'650.00 nebst Zins zu 5 % seit 01.01.2023 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Grundbuch Solothurn 1214 Forderung aus Basisverträgen (Hypotheken) und Schuldbriefe aufgrund Vergleichsvereinbarung vom 10.06.2021 Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- oder Pachtzinsforderungen nach Art. 152 Abs. 2 SchKG Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4
  • Solothurn

  • SHAB 87/2014 - 07.05.2014
    Kategorien: Änderung der Revisionsstelle

    Publikationsnummer: 1488643, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    F. Ramadani AG, in Solothurn, CHE-110.193.800, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 228 vom 24.11.2009, S. 15, Publ. 5357922).

    Statutenänderung:
    01.05.2014. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]. Mit Erklärung vom 01.05.2014 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Legaudit AG, in Solothurn (CH-260.3.000.571-4), Revisionsstelle.

    Title
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