Auskünfte zu Expert Medien GmbH
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Über Expert Medien GmbH
- Expert Medien GmbH ist aktuell aktiv und in der Branche Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital) tätig. Der Sitz liegt in Gockhausen.
- Expert Medien GmbH wurde am 23.10.2015 gegründet.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 24.01.2025.
- Die UID der Firma lautet CHE-206.596.242.
- Unternehmen mit der gleichen Adresse: FASHION & LIFESTYLE ACCADEMY, Goran Stefanovic, Turicum Plus GmbH.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.10.2015
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Dübendorf
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.056.792-8
UID/MWST
CHE-206.596.242
Branche
Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Konzeption, Entwicklung, Organisation und Produktion von Medienleistungen sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Expert Medien Verlag GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Expert Medien GmbH
Publikationsnummer: HR02-1006237084, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Berichtigung des im SHAB Nr. 234 vom 02.12.2024 publizierten TR-Eintrags Nr. 51'810 vom 27.11.2024 Expert Medien GmbH, in Dübendorf, CHE-206.596.242, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 234 vom 02.12.2024, Publ. 1006191961).
Domizil neu:
c/o Turicum Plus GmbH, Tichelrütistrasse 24, 8044 Gockhausen.
Publikationsnummer: HR02-1006191961, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Expert Medien GmbH, in Dübendorf, CHE-206.596.242, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 71 vom 11.04.2022, Publ. 1005447303).
Domizil neu:
c/o Turicum Plus GmbH, Tichelrütistrasse 34, 8044 Gockhausen.
Publikationsnummer: UV02-0000004320, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.11.2024 Öffentlich einsehbar bis: 22.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster Gerichtlicher Entscheid gegen Expert Medien GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Expert Medien GmbH CHE-206.596.242 c/o: Sitronic GmbH Neugutstrasse 54
- Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 14. November 2024 bleibt zuhanden der Antragsgegnerin bei den Akten.
- Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten in diesem Verfahren nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin ein gültiges Domizil eintragen lässt.
- An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Dispositivziffer 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen.
- Schriftliche Mitteilung an die Antragsgegnerin durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und an das Handelsregisteramt des Kantons Zürich gegen Empfangsschein. Geschäftsnummer: EO240064-I Entscheiddatum: 20.11.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Uster Frist: 20 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Uster,
Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster Bemerkungen:
EO240064-I / Gm
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.