• envion AG in Liquidation

    ZG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.041.687-0
    Branche: Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen

    Alter der Firma

    6 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    390'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu envion AG in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

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    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
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    Über envion AG in Liquidation

    • envion AG in Liquidation ist in der Branche «Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Baar.
    • Die Firma wurde am 12.10.2017 gegründet.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 02.05.2024, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Im Handelsregister ist die Firma envion AG in Liquidation unter UID CHE-373.899.812 eingetragen.
    • An der gleichen Adresse wie envion AG in Liquidation sind 111 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: 10x GmbH in Liquidation, Acan Invest AG, Adri Gipser GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Erbringung von Infrastrukturdienstleistungen für Kryptowährungen und Blockchain-Anwendungen sowie Entwicklung von Software zum globalen Betrieb von Datenzentren; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (2)
    Name Ort Seit Bis
    PricewaterhouseCoopers AG
    Zug 28.02.2018 16.05.2018
    SwissChart Consulting GmbH
    Sargans 22.12.2017 27.02.2018

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • envion Ltd.
    • envion SA
    • envion AG
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: envion AG in Liquidation

    SHAB 240502/2024 - 02.05.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK10-0000002496, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB, KABBE, KABZG 02.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 02.05.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Wenger Plattner, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6 Auflage eines weiteren Teilkollokationsplans (Änderungen) envion AG in Liquidation envion AG in Liquidation CHE-373.899.812 Zugerstrasse 74

  • Baar Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den dritten, teilweise neu aufgelegten Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 30 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Teilkollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang im dritten Teilkollokationsplan (Änderungen) bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221, 249-250 SchKG und Art. 66 Abs. 1 KOV. Anfechtungsfrist Teilkollokationsplan: 30 Tage Ablauf der Frist: 03.06.2024 Auflagestelle Konkursamt Kanton Zug Aabachstrasse 5
  • Zug und Ausseramtliche Konkursverwaltung
    Wenger Plattner Jungfraustrasse 1
  • Bern 6

  • SHAB 240418/2024 - 18.04.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003741, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 18.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 18.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Gerichtlicher Entscheid Yiqing Feng gegen Konkursmasse der envion AG in Liquidation Klagende Partei: Yiqing Feng

  • Crape Myrtle Court Ellicott City, MD 21042, USA Beklagte Partei: Konkursmasse der envion AG in Liquidation Zugerstrasse 74
  • Baar Angaben zum gerichtlichen Entscheid: In Sachen Yiqing Feng, 5043 Crape Myrtle Court, Ellicott City, MD 21042, USA, Kläger, gegen Konkursmasse der envion AG in Liquidation, Zugerstrasse 74, 6340 Baar, vertreten durch Wenger Plattner Rechtsanwälte, RA Pablo Duc/RA Dr. Fritz Rothenbühler, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6, Beklagte, betreffend Kollokation im Konkurs der envion AG in Liquidation (EV 2024 12), wird dem Kläger eine letzte Frist von 5 Tagen seit Publikation für die Zahlung des Vorschusses von CHF 540.00 für die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens angesetzt. Der genannte Betrag ist innerhalb der Frist unter Nennung der Verfahrensnummer (EV
  • 12) auf das Konto bei der Postfinance AG (Bank: Postfinance AG, Mingerstrasse 20, CH-3030 Bern, Kontoinhaber: Obergericht des Kantons Zug, Gerichte, Postfach, CH-6301 Zug, BIC/Swift: POFICHBEXXX, IBAN: CH39 0900 0000 6000 4726 4) zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird auf die Klage nicht eingetreten (Art. 101 Abs. 3 ZPO). Sollte sich die Mahnung mit der Zahlung gekreuzt haben, ist dieses Schreiben gegenstandslos. Geschäftsnummer: EV 2024 12 Entscheiddatum: 17.04.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Zug, Einzelrichterin
    Kontaktstelle: Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3
  • Zug

  • SHAB 240315/2024 - 15.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003617, Handelsregister-Amt Zug

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 15.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Gerichtlicher Entscheid Yiqing Feng gegen Konkursmasse der envion AG in Liquidation Klagende Partei: Yiqing Feng

  • Crape Myrtle Court Ellicott City, MD 21042, USA Beklagte Partei: Konkursmasse der envion AG in Liquidation Zugerstrasse 74
  • Baar Angaben zum gerichtlichen Entscheid: In Sachen Yiqing Feng, 5043 Crape Myrtle Court, Ellicott City, MD 21042, USA, Kläger, gegen Konkursmasse der envion AG in Liquidation, Zugerstrasse 74, 6340 Baar, vertreten durch Wenger Plattner Rechtsanwälte, RA Pablo Duc/RA Dr. Fritz Rothenbühler, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6, Beklagte, betreffend Kollokation im Konkurs der envion AG in Liquidation (EV 2024 12), wird dem Kläger eine Frist von 10 Tagen seit Publikation für die Zahlung des Vorschusses von CHF 540.00 für die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens angesetzt. Der genannte Betrag ist innerhalb der Frist unter Nennung der Verfahrensnummer (EV
  • 12) auf das Konto bei der Postfinance AG (Bank: Postfinance AG, Mingerstrasse 20, CH-3030 Bern, Kontoinhaber: Obergericht des Kantons Zug, Gerichte, Postfach, CH-6301 Zug, BIC/Swift: POFICHBEXXX, IBAN: CH39 0900 0000 6000 4726 4) zu bezahlen. Die Frist für eine Zahlung an das Gericht ist eingehalten, wenn der Betrag spätestens am letzten Tag der Frist zugunsten des Gerichts bei der Schweizerischen Post übergeben oder einem Postoder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist (vgl. Abs. 143 Abs. 3 ZPO). Allfällige Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zu übernehmen, d.h. der Betrag muss vollständig bei uns eingehen. Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer anerkannten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). In summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen (""Gerichtsferien"") nicht. Geschäftsnummer: EV 2024 12 Entscheiddatum: 13.03.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Zug, Einzelrichterin
    Kontaktstelle: Kantonsgericht Zug Aabachstrasse 3
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  • Trefferliste

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