• Enpico Unternehmungen AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.021.111-8
    Branche: Treuhändische Dienstleistungen

    Alter der Firma

    28 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Enpico Unternehmungen AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Beteiligungsauskunft

    Erfahren Sie, an welchen nationalen und internationalen Firmen die Aktiengesellschaft, für die Sie sich interessieren, noch beteiligt ist.
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    Über Enpico Unternehmungen AG

    • Enpico Unternehmungen AG hat den Sitz in Dättwil AG, ist aktiv und im Bereich «Treuhändische Dienstleistungen» tätig.
    • Enpico Unternehmungen AG wurde am 19.12.1996 gegründet.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 17.11.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Firma Enpico Unternehmungen AG ist unter der UID CHE-104.371.387 eingetragen.
    • An derselben Adresse sind 9 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Allwa GmbH, ARTIX Plus AG, AvaLin GmbH.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Treuhändische Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Betrieb eines Treuhandbüros, insbesondere Führen von Buchhaltungen, Versicherungs- und Steuerberatung, Liegenschaftsverwaltung sowie allgemeine Unternehmensberatung; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (2)
    Name Ort Seit Bis
    Gerber Treuhand AG
    Egg 31.05.2013 10.07.2019
    TC Costa AG
    Dietlikon 25.02.2010 21.08.2012

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Enpico Unternehmungen AG

    SHAB 251117/2025 - 17.11.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001744, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 17.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 17.05.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Verfügung vom 13. November 2025 / SZ.2025.281 Gerichtsentscheid: Betroffene Enpico Unternehmungen AG, Im Langacker 22, 5405 Dättwil AG Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Die Anzeige wird der Betroffenen per öffentlicher Publikation zugestellt. 2. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). 3. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und
    Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die
    notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

    SHAB 250805/2025 - 05.08.2025
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006401240, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Enpico Unternehmungen AG, in Baden, CHE-104.371.387, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 97 vom 21.05.2021, Publ. 1005189103).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Härdi, Rolf, von Lenzburg, in Riniken, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

    SHAB 210521/2021 - 21.05.2021
    Kategorien: Änderung am Kapital

    Publikationsnummer: HR02-1005189103, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Enpico Unternehmungen AG, in Baden, CHE-104.371.387, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 211 vom 31.10.2019, Publ. 1004749381).

    Aktien neu:
    200 Namenaktien zu CHF 500.00 [bisher: 200 Inhaberaktien zu CHF 500.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden;
    die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.

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