• EL presidente MVP, Selsis

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.084.465-8
    Branche: Betreiben von Diskotheken

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu EL presidente MVP, Selsis

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Diskotheken

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    Restaurant-Discoclub und Barbetrieb.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: EL presidente MVP, Selsis

    SHAB 231113/2023 - 13.11.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005882849, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    EL presidente MVP, Selsis, in Zürich, CHE-317.550.919, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 127 vom 03.07.2020, Publ. 1004927347). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 230908/2023 - 08.09.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003972, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 08.09.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, EL presidente MVP, Selsis Betroffene Organisation: EL presidente MVP, Selsis CHE-317.550.919 Langstrasse 80
  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 28.06.2023 Verfügung: I. Wird dem Handelsregisteramt von Dritten mitgeteilt, dass ein Einzelunternehmen angeblich über kein Rechtsdomizil mehr verfügen soll, so fordert es die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Wird innert dieser Frist keine Anmeldung oder keine Bestätigung eingereicht, so veröffentlicht das Handelsregisteramt eine dreimalige Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Die Aufforderungen weisen auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht hin (Art.
  • HRegV). Leistet der Inhaber der Rechtseinheit den im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizierten Aufforderungen innert Frist keine Folge, so verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens (Art. 934a Abs. 1 OR und 153 HRegV). II. Dem Handelsregisteramt wurde mit Datum vom 09.11.2022 mitgeteilt, dass das Einzelunternehmen am eingetragenen Domizil angeblich nicht mehr erreicht werden könne. In der Folge wurde die an das eingetragene Rechtsdomizil gesandte Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und 152 f. HRegV vom 15.05.2023 mit der Bemerkung «nicht abgeholt» retourniert. Gemäss Auskunft der Einwohnerkontrolle Zug vom 15.11.2022 ist die Inhaberin, nämlich Franny Michel Selsis, in Zug gemeldet. Die an das angemeldete Rechtsdomizil der Inhaberin gesandte erneute Aufforderung wurde nicht abgeholt. Eine Reaktion darauf erfolgte nicht, so dass mit Datum vom 28.06.2023 die Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wurde. Die Frist gemäss Aufforderung ist in der Zwischenzeit abgelaufen, ohne dass ihr Folge geleistet worden wäre. Die Inhaberin hat das Handelsregisteramt während des Verfahrens kontaktiert und in Aussicht gestellt, die notwendigen Unterlagen einzureichen. Diese wurden jedoch bis heute nicht eingereicht. III. Aufgrund dieser Sachlage ist erstellt, dass das Einzelunternehmen EL presidente MVP, Selsis am Ort seines Sitzes kein Rechtsdomizil mehr hat. IV. Gestützt auf Art. 153 HRegV wird daher verfügt:
    1. Das Einzelunternehmen EL presidente MVP, Selsis wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen EL presidente MVP, Selsis wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.»
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 198.40 werden Franny Michel Selsis, von Weggis LU, in Zug auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 198.40 wird nach der Eintragung in Rechnung gestellt.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 09.10.2023 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 200703/2020 - 03.07.2020
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1004927347, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    EL presidente MVP, Selsis, in Zürich, CHE-317.550.919, Langstrasse 80, 8004 Zürich, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Restaurant-Discoclub und Barbetrieb.

    Eingetragene Personen:
    Selsis, Franny Michel, von Weggis, in Zug, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

    Title
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